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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Osterberg

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 08. März 2026

1.

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026,12 Uhr, (48. Tag vor dem Wahltag) mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des Ein-

tragungs-

raums

Anschrift des

Eintragungsraums

Eintragungszeiten

barriere-

frei

ja/nein

1)

Rathaus Altenstadt

Mo.-Fr. 08-12 Uhr

ja

Hindenburgstraße 1

Mo.-Di. 14-16 Uhr

Zi. 2

Do. 14-18 Uhr

89281 Altenstadt

Do. 15.01.2026: 14-20 Uhr

Sa. 17.01.2026: 10-12 Uhr

2)

Zusätzlich:

Rathaus Osterberg

Di. 8:00 – 12:00 Uhr

nein

Babenhauser Str. 1

Mi. 8:00 – 12:00 Uhr

89296 Osterberg

3.

Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4.

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

02.12.2025

gez.
Rauch
Wahlamt