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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.01.2023

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022

Abstimmung:

Ja: 7

Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Gemeindewald – Berichterstattung und Vorplanung durch die WBV; anschließend Beratung und ggf. Beschlussfassung

In der Sitzung vom 13.12.2022 ergab sich folgender Sachverhalt:

Bürgermeister Werner trägt den Kurzbericht der WBV vor und erläutert die festgestellten Daten und Anfragen der WBV.

Der Gemeinderat bittet folgende Punkte bis zur nächsten Sitzung (10.01.2023) zu klären:

-

Wie viel wird voraussichtlich geschlagen (Punkt 5.1 Hötzgen/Steig und Im Ried)?

-

Auspflanzung: Alternative zu Wuchshüllen aus Plastik, wenn die alten aufgebraucht sind.

-

Jungpflege: Ungefähre Kostenaufstellung und was gepflanzt werden soll.

Für die Sitzung im Januar wäre es angedacht, jemanden von der WBV für klärende Rückfragen dabei zu haben.

TOP entfällt krankheitsbedingt. Verschoben auf den 31.01.2023

Tagesordnungspunkt 3.

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern - Lieferjahre 2024 bis 2026; hier: Entscheidung zur Ausschreibung und Stromlieferung für Osterberg

Der Gemeinderat Osterberg hat in der Sitzung am 08.11.2022 die Verwaltung beauftragt, an der neuen Bündelausschreibung von KUBUS für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 teilzunehmen.

Die Verwaltung hat deshalb mit E-Mail vom 25.11.2022 die Interessensmitteilungen für die Gemeinde Osterberg an KUBUS gesendet. Von KUBUS wurden hierfür notwendige Informationen erfragt, insbesondere ist über die Strom Art zu entscheiden

Begründung aus dem Musterbeschlussvorschlag:

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb marktgerechte Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Ferner sollen mit der Teilnahme die vergaberechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Der Dienstleistungspreis von KUBUS beträgt beim Grundbetrag für Osterberg netto 500,00 € zzgl. 25 Abnahmestellen à 10,60 € und 1 leistungsgemessene Abnahmestelle à 174,90 €, ergibt somit brutto 1.118,48 €.

Die Teilnehmer*innen der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2024 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2024 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

• Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,6 ct/kWh

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

• Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,6 – 1,5 ct/kWh

Der Gemeinderat setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinander.

Beschluss:

Auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal der Gemeinde Osterberg mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vom 19.05./22.06.2015, geändert 10.02./10.06.2021, überträgt die Gemeinde die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2024 bis 2026

O

„Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)alternativ:

O

X „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

alternativ:

O

„100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“

beschafft werden.

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.

Abstimmung:

Ja: 6

Nein: 1

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

keine

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

keine