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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2023

Abstimmung: Ja: 7 Nein: 0

Enthaltung: GR Berrens

Tagesordnungspunkt 2.

Bauantrag über die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, FlNr. 661, Gemarkung Osterberg

Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Lager- und Maschinenhalle. Lt. Baubeschreibung soll diese dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist privilegiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom vorliegenden Vorhaben und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Aufgrund der großflächigen Versiegelung mittels Dachflächen wird darauf hingewiesen, dass eine ordnungsgemäße Versickerung von Niederschlagswasser erfolgen muss.

Abstimmung: Ja: 8 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 3.

Virtuelles Gemeindewerk im Landkreis Neu-Ulm – Teilnahme an einer spezifischen Geschäftsplanung zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im Landkreis Neu-Ulm

Hintergrund und Ziele

Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die Bevölkerung als auch die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches in ein virtuelles Gemeindewerk münden kann. Ein Regionalwerk ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammenschließen mit dem Ziel, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für die zuvor keine Kapazitäten oder kein Know-How verfügbar waren. Auch kann das gemeinsame Unternehmen Dritten gegenüber (z. B. Netzbetreibern) als zentraler Ansprechpartner dienen. Zudem wird durch einen interkommunalen Zusammenschluss das Risiko bei Investitionen verringert.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen bayerische Gemeinden, die sich in diesem Sinne interkommunal organisieren und ein solches, gemeinsames Regionalwerk gründen möchten. In ersten Informationsveranstaltungen informierte Miriam Lohmüller vom Bereich Zentrale Aufgaben der bayerischen Verwaltung für ländliche Entwicklung am 25.05.2023 zunächst die Bürgermeister der ILE Iller-Roth-Biber und am 19.07.2023 die Stadt-, Marktgemeinde- sowie Gemeinderätinnen und -räte der Kommunen der ILE Iller-Roth-Biber sowie die Bürgermeister der weiteren Kommunen des Landkreises Neu-Ulm. In Online-Informationsveranstaltungen am 11.10.2023 und am 16.11.2023 informierte Andreas Engl von der Regionalwerke GmbH & Co. KG die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller interessierten Landkreiskommunen über den Ansatz eines „Virtuellen Gemeindewerks“.

Mit wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb, E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder Breitbandausbau, Klärschlammentsorgung oder der kommunale Hochbau querfinanziert werden.

Für die Gemeinden der ILE Iller-Roth-Biber sind ggf. Fördermittel in Höhe von 75 % der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung des Amts für Ländliche Entwicklung möglich.

Weiteres Vorgehen

Die zentralen Schritte zur möglichen Gründung eines Regionalwerks sind die Erarbeitung einer gesellschaftsrechtlichen Zielstruktur mit den teilnehmenden Kommunen und die Erstellung eines Businessplans sowie der erforderlichen Verträge für die Gründung. Um eine den Zwecken des Regionalwerks entsprechende Gebietskulisse zu erreichen und die entstehenden Kosten sowie möglichen Risiken zu minimieren, sind Beschlussfassungen zur Aufstellung einer spezifischen Geschäftsplanung durch mindestens fünf Gemeinden im Landkreis notwendig und durch mindestens zehn Kommunen wünschenswert. Außerdem schafft ein größerer Verbund an Gemeinden ein stärkeres Gewicht bei der Flächenakquirierung und Projektrealisierung. Dieser Beschluss verpflichtet jedoch nicht zur tatsächlichen Gründung; über eine solche wird separat zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Die Ergebnisse der Geschäftsplanung dienen dann als Basis für eine Entscheidung über eine tatsächliche Gründung.

Definition des Begriffs „Kommunalunternehmen“

Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe

Vorstand und

Verwaltungsrat

und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis).

Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.

Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.:

Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig)

Erlass von Satzungen

Beteiligung an anderen Unternehmen

Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung

Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. Die Kommune haftet als Träger subsidiär. Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.

Anhang

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Kostenangebot mit Erläuterung der einzelnen (optionalen) Module der regionalwerke GmbH & Co. KG

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PDF-Version der Online-Informationsveranstaltung am 16.11.2023

Beschluss:

Das Gremium befürwortet die Ausarbeitung einer Geschäftsplanung zur möglichen Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Neu-Ulm. Das Gremium stellt hierfür Finanzmittel in Höhe von bis zu 10.000 € (brutto) bereit. Mit dieser Beschlussfassung verpflichtet sich die Gemeinde noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen entschieden. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt einer Förderzusage durch das Amt für Ländliche Entwicklung. Die ILE Iller-Roth-Biber sammelt die Rückmeldungen der Kommunen und beauftragt die Auftragnehmer.

Abstimmung: Ja: 8 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

Bürgermeister Werner gibt bekannt:

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Ein Darlehen der Gemeinde i. H. v. rund 35.000,00 € wurde getilgt, da die Refinanzierung sich auf einen Zinssatz von 4,9 % belaufen hätte.

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Nahwärme Treffen des Energieteams 19.12.2023, 20:00 Uhr Biogasanlage, bisherige Rückläufer des Erfassungsbogens 19 Stück.

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Wege-Wasserleitungsbau-Friedhof: Die Verlegung wird in den nächsten Tagen abgeschlossen sein, der Weg verdichtet und gekiest. Pflasterarbeiten folgen im Frühjahr 2024.

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Am 27.12. um 18:30 Uhr kommt Landratskandidatin Eva Treu zur Vorstellung ins Paulushaus.

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

2. Bgm Magel merkt an, dass beim Pflanzen der Apfelbäume am alten Pumphaus genug Platz zum Grabenräumen eingerichtet wird. Bürgermeister Werner wird diesbezüglich eine Ortsbegehung ansetzen.