Tagesordnungspunkt 1.
Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.11.2024 und 10.12.2024
| Abstimmung: | Ja: 5 | Nein: 0 |
| Niederschrift 12.11.2024 | ||
| Enthaltung GR Fackler | ||
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
| Niederschrift 10.12.2024 | ||
Tagesordnungspunkt 2.
Bauantrag, Um- und Anbau an best. Zweifamilienhaus, Schleifweg 25, FlNr. 388/1
Für die Fl.Nr. 388/1 der Gemarkung Osterberg besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, so dass eine Genehmigungsfreistellung nicht möglich ist und ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarschaftsunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom Bauantrag zum Um- und Anbau an bestehendes Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 388/1 Gemarkung Osterberg (Schleifweg 25) und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, sobald die fehlende Nachbarunterschrift nachgereicht wurde.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 3.
Bauvoranfrage über eine Dachgaube, Blumenweg 14, Fl.Nr. 239/16
Das geplante Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplans Süd-Ost. In diesem sind Dachaufbauten (Gauben) nur bei Gebäuden mit einer Dachneigung von mehr als 47° und mit einer Gaubenhöhe von 1,10 m zugelassen. Anhand der eingereichten Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass die Dachneigung dieser Vorgabe entspricht. Leider ist aus den Planzeichnungen nicht erkennbar, wie hoch die Gaube sein soll. Die Höhe einer Gaube bemisst sich von der Schnittlinie der Gauben-Ansichtsfläche mit der Haut des Gebäudedachs bis zum höchsten Punkt der Ansichtsfläche (Schnittpunkt bzw. –linie mit der Dachhaut der Gaube).
Bei einer Höhe von 1,10 m und der vorgeschriebenen Dachneigung von mehr als 47° kann die Gaube daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden, da sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Sollte die Gaube höher werden, muss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der formlosen Bauvoranfrage über eine Dachgaube, Blumenweg 14, Fl.Nr. 239/16 und empfiehlt die Einreichung eines Bauantrags mit genauen Planzeichnungen.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 4.
Bauvoranfrage, Bungalow und Garage, Schleifweg 5, Fl.Nr. 52
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Die Erschließung wäre über den Kiesgrubenweg möglich. Des Weiteren fügt sich das geplante Bauvorhaben auch in Art und Maß der Umgebung ein.
Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass es aufgrund der benachbarten Betriebe (kunststoffverarbeitender Betrieb, Holzbaubetrieb) sowie der näheren Umgebung des Schützenheims zu immissionsschutzrechtlichen Problemen kommen könnte, die durch die Einreichung einer förmlichen Bauvoranfrage mit dem Landratsamt abzuklären wären.
Weiterhin erfolgt der Hinweis der Verwaltung, dass der Anspruch auf einen Hausanschluss (bis zur Grundstücksgrenze) nur dann besteht, wenn das zu bebauende Grundstück aus der Fl.Nr. 52 herausgemessen wird. Sollte das Grundstück nicht abgetrennt werden, sind die Gesamtkosten vom Bauwerber selbst zu tragen.
GR von Sethe hat die Information, dass das betreffende Grundstück als Abstandsfläche/Schutzzone zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet gelten soll.
GRin Zanker merkt an, dass bei Änderungen des Flächennutzungsplans die Kosten auf den Bauherren zurückfallen würden.
2. Bgm Magel merkt an, dass sich gegenüber dem Grundstück auch der Gemeindestadel (Garage für Traktor u. a. für den Winterdienst) befindet. Dies sollte in Gutachten für Lärm mit einbezogen werden. Auch diese Kosten können auf den Bauherren zurückfallen.
Beschluss:
GRin Zanker stellt einen Antrag zur GO auf Vertagung.
| Abstimmung: | Ja: 3 | Nein: 3 |
somit abgelehnt
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der formlosen Bauvoranfrage zum Bau eines Bungalows und Garage auf Fl.Nr. 52 der Gemarkung Osterberg (Schleifweg 5) und empfiehlt dem Bauwerber die Einreichung einer förmlichen Bauvoranfrage.
Die Verwaltung wird beauftragt vorab den Flächennutzungsplan prüfen, inwieweit das Grundstück kategorisiert ist und ob dort eine besondere Auflage besteht, außerdem müssen evtl. Gutachten erstellt werden.
| Abstimmung: | Ja: 5 | Nein: 1 |
Tagesordnungspunkt 5.
Antrag auf einen Kiss-and-Ride-Parkplatz für Elterntaxis-Grundschule Osterberg
In der Bürgersprechstunde hatte Bürgermeister Werner Besuch von einem Mitglied des Elternbeirates mit der Thematik Elterntaxi.
Vermehrt kommt es vor, dass Eltern welche Ihre Kinder zur Schule fahren,
Laut Informationen gab auch schon die Situation, dass der ganze Pausenhof „zugeparkt“ war und die Schule eine Einfahrt auf das Schulgelände untersagt hat. Aus diesem Grund ist die Hauptstraße um die Einfahrt zur Grundschule hoch frequentiert, dies stellt eine enorme Gefahr für die Schulkinder die zu Fuß sind und andere Verkehrsteilnehmer dar.
Wie den beigefügten Zeitungsartikeln entnommen werden kann gibt es diese Thematik nicht nur bei uns.
Unweit der Schule ist die Gemeinde in Besitz der Flurnummer 94/7, welche sich aus Sicht des Elternbeirats für eine Elternhaltestelle eignen würde.
Der Gemeinderat bespricht die Vor- und Nachteile einer solchen Einrichtung. Die Gemeinderäte kommen zum Schluss, dass nochmals über einen Zebrastreifen mit dem Landkreis gesprochen werden solle um die Gefährdung der Kinder entgegenzuwirken. Außerdem, erläutert 1. Bgm Werner, ist die 30er Zone auch immer noch Thema im Landratsamt. Dies ergab sich nach einem Gespräch mit Landrätin Treu.
1. Bgm Werner erklärt, dass er einen Elternbrief mit der Schulleitung abstimmen möchte, in der dann auf die Möglichkeit des Kiss-and-Ride Parkplatzes aufmerksam gemacht und zur Nutzung aufgefordert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis vom Antrag des Elternbeirats und beauftragt die Verwaltung einen Kiss-and-Ride-Parkplatz Schild auf dem angegebenen Grundstück aufzustellen.
| Abstimmung: | Ja: 6 | Nein: 0 |
Tagesordnungspunkt 6.
Bekanntgaben
Bürgermeister Werner hat keine Bekanntmachungen.
Tagesordnungspunkt 7.
Anfragen
GR von Sethe fragt
GRin Zanker erkundigt sich über
2. Bgm. Magel weist darauf hin, dass das Brennholz, welches mittlerweile sehr an Wert verloren hat unbedingt aus dem Wald entfernt werden muss. Herr Werner bestätigt, dass er an dieser Thematik schon dran sei.