Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freischneiden des Lichtraumprofils entlang von öffentlichen Geh-/und oder Radwegen und Straßen

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher entlang von öffentlichen Geh- und/oder Radwegen und Straßen wie folgt freizuschneiden:

Für den Kraftfahrzeug-Verkehr muss die lichte Höhe 4,50 m betragen.

Auf Geh- und/oder Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.

Auch im Bereich von Straßenlampen sowie Verkehrs- und Straßennamenschildern ist der Bewuchs so weit zurückzuschneiden, dass die Leuchtfunktion erfüllt bzw. die Beschilderung mühelos gelesen werden kann.

Nachdem bei Unfällen und Sachbeschädigungen die Grundstückseigentümer haften, können diese durch pflichtbewusstes Handeln mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden und sich dadurch viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.