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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Osterberg

In der Gemeinde Osterberg besteht eine Anmeldepflicht zum Abfeuern eines Kleinfeuerwerks, die Gebühren betragen 10,00 €. Grundsätzlich sind Kleinfeuerwerke, wenn sie nicht an Silvester gezündet werden, verboten. Wenn keine Anmeldung vorliegt, kann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50,00 € ergehen.