In der Gemeinde Osterberg besteht eine Anmeldepflicht zum Abfeuern eines Kleinfeuerwerks, die Gebühren betragen 10,00 €. Grundsätzlich sind Kleinfeuerwerke, wenn sie nicht an Silvester gezündet werden, verboten. Wenn keine Anmeldung vorliegt, kann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50,00 € ergehen.