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Mitteilungsblatt der Gemeinde Osterberg
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025

Tagesordnungspunkt 1.

Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025

Beschluss:

Da dem Gremium die Niederschrift nicht vorliegt, wird der Punkt auf die Genehmigung auf die nächste Sitzung verschoben.

Abstimmung: Ja: 6 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 2.

Nahwärme Osterberg - Auswertung der Machbarkeitsstudie

2. BGM Christian Magel begrüßt zu diesem Punkt die Herren Thilo Bär (Projektleiter)und Niklas Koch (Projektingenieur) von der e-con AG aus Memmingen.

Herr Bär und Herr Koch stellen dem Gremium und der Zuhörerschaft anhand einer PowerPoint-Präsentation das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vor und beantworten die offenen Fragen.

Insgesamt war der Rücklauf der Umfragebögen zur Nahwärmenutzung sehr gering. In Osterberg wurden lediglich 101 Fragebögen von 277 potentiellen Anschlussnehmern (= 36 %) zurückgegeben und in Weiler 30 von 93 (= 32 %).

Die Auswertung ergab, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre in Osterberg für 84 (= 30 %) von insgesamt 277 Haushalten ein Anschluss an das Wärmenetz gewünscht wird. Einen sofortigen Anschluss wünschten nur 57 (= 21 %) der Haushalte.

In Weiler wünschen innerhalb der nächsten zehn Jahre nur 24 Haushalte (= 26 %) von insgesamt 93 Haushalten einen Anschluss. Davon möchten 13 (= 14 %) sofort an das Netz anschließen. Wegen des geringen Interesses und der langen Wärmeleitung nach Weiler ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis so schlecht, dass ein Wärmenetz dort derzeit nicht wirtschaftlich wäre.

Folgende erneuerbare Energiequellen/Energieträger sind derzeit förderfähig und in Osterberg und Weiler auch möglich: Biomasse (Wald-Derbholz, Flur- und Siedlungsholz), Luft-Wärmepumpe und Photovoltaik (Sonne). Das Bockheizkraftwerk kann über das KWKG gefördert werden. Jedoch ist unsicher, ob es eine Versorgung mit Biogas geben wird, da die Biogasanlagen noch keinen Zuschlag für einen Weiterbetrieb erhalten hat (Post-EEG). Wasser-Wärmepumpen sind wegen zu geringer Ergiebigkeit von Grundwasser nicht möglich.

Ein Vergleich durch das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N. e.V.) ergab, dass für ein angenommenes Musterhaus mit Ölheizung (inclusive Wartung und Verschleiß der Anlage und den Kraftstoff) in Osterberg die Jahreskosten bei Verwendung von Heizöl bei 4.866 € liegen; bei Umstellung auf Nahwärme aus Osterberg bei 5.330 €, bei Nahwärme aus Bayern bei 4.250 €, bei der Verwendung von Holzpellets bei 4.980 € und bei einer Luft-Wärmepumpe bei 4.124 € liegen.

Fazit ist, dass die Machbarkeit eines Wärmenetzes wegen der geringen Interessensquote in Osterberg und Weiler von nur 29 % (mindestens 50 % wären notwendig) und der dadurch zu geringen Wärmeabnahme derzeit nicht gegeben ist.

Biogas ist aktuell keine planbare Quelle, da die Sicherheit für den Weiterbetrieb der Biogasanlage zwischen Osterberg und Weiler erst nach Zuschlag Post-EEG gegeben ist. Sollte der Zuschlag erfolgen wäre eine sicherere EEG-Vergütung des Biogas-Anlagenbetreibers nur für die nächsten zehn bis 20 Jahre sicher. Danach müsste die Wärmeerzeugung beispielsweise durch den Zubau von Wärmepumpen oder Pellets erfolgen.

Eine staatliche Förderung für den Bau des Wärmenetzes auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) ist nur möglich, wenn die Rohr- und Tiefbaumaßnahmen spätestens im Jahr 2026 beauftragt und bis 2030 durchgeführt werden, was nach Aussage von Herrn Bär nicht realistisch ist. Es kann jedoch - sofern sich die Rahmenbedingungen ändern - ein neuer Antrag auf eine staatliche Förderung für eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für ein effizientes Wärmenetz gestellt werden.

Tagesordnungspunkt 3.

Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd - Süd“, OT Filzingen, Markt Altenstadt - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Osterberg wurde per E-Mail am 24.02.2025 vom Ingenieurbüro Kling Consult gebeten, zur der oben genannten Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme abzugeben.

2. BGM Christian Magel liest die E-Mail vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat Osterberg hat Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung des Marktes Altenstadt für das „Gewerbegebiet Lindenmahd - Süd, OT Filzingen, Markt Altenstadt“.

Gegen die geplante Änderung bestehen keine Einwendungen. Da die Gemeinde Osterberg von der Änderung nicht betroffen ist, wird darum gebeten, am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt zu werden.

Abstimmung: Ja: 6 Nein: 0

Tagesordnungspunkt 4.

Bekanntgaben

2. BGM Christian hat folgende Bekanntgaben:

1. Grundsätze und Besonderheiten beim Parken von Lkw

2. BGM Christian Magel liest hierzu die Information von Herrn Nothelfer vor.

Demnach ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit bestimmt, wo Lkw parken dürfen. Vielmehr gibt § 12 StVO vor, wo das Parken nicht zulässig ist. Dies gilt für Pkw und Lkw gleichermaßen. Demnach dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden

- vor Grundstücksein- und -ausfahrten,

- vor Bordsteinabsenkungen,

- auf Bahnübergängen,

- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,

- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen,

- im Bereich von scharfen Kurven,

- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen und

- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen.

Alle anderen Flächen, auf denen das Parken grundsätzlich erlaubt ist, stehen in aller Regel auch für Lkw zur Verfügung. Dabei gilt stets, dass dies Lkw-Fahrer darauf achten müssen, andere Verkehrsteilnehmer weder zu behindern noch zu gefährden.

Besonderheit: Für Lkw über 7,5 t im Wohngebiet gelten besondere Regelungen: In § 12 Absatz 3a StVO ist geregelt, dass das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Dies gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

2. Ausweisung eines Kiss and Ride-Parkplatzes an der Hauptstraße für die Eltern der Grundschüler

Das Verkehrsschild für den Elternparkplatz zwischenzeitlich angebracht wurde, der Platz aber im Moment noch nicht gut genutzt wird. Der Elternbeirat soll noch entsprechend darauf hingewiesen werden.

Tagesordnungspunkt 5.

Anfragen

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