Der Gemeinderat Osterberg hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen. Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 08.05. bis 14.05.2023 im Rathaus Osterberg, Babenhauser Straße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ab 15.05.2023 bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Altenstadt, Außenstelle, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 13.04.2023 (Az. 21-9411.11/Ze) die erforderliche Genehmigung erteilt.
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Osterberg
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. GO erlässt die Gemeinde Osterberg folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.650.800,00 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.871.200,00 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf — 1.064.600,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und | |
| forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H. | ||
| b) | für die Grundstücke (B) — 395 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 330 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 250.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.