Tektur: Neubau von Haus 1 (3-Familienhaus) und Haus 2 (2x Doppelhaushälften und 1x Einliegerwohnung), Fl.Nr. 25/2, 25/5 und 25/6, Gemarkung Ebershausen
Für die Grundstücke mit der Flur-Nummern 25/2, 25/5, 25/6 liegt bereits eine Baugenehmigung für den Neubau von einem 3-Familienhaus (Haus 1) und einer Doppelhaushälfte inkl. Einliegerwohnung (Haus 2) vor. Dieses Bauvorhaben wurde bereits realisiert.
Bestandteil dieses Änderungsantrags ist nunmehr die Größe des Balkons von Haus 2.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Rechnungsprüfung Jahresrechnung 2021
Bericht über die Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2021
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ebershausen hat am 21.11.2022 unter Vorsitz der Alexandra Jäckle die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 in Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach stichprobenmäßig örtlich geprüft.
Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2021
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2021 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 der Gemeinde Ebershausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | Einnahmen | EUR 1.131.709,61 |
| Ausgaben | EUR 1.131.709,61 | |
| Vermögenshaushalt | Einnahmen | EUR 1.160.741,05 |
| Ausgaben | EUR 1.160.741,05 |
| Der Schuldenstand per 31.12.2021 wurde mit | EUR 0,00 festgestellt. |
| Der Stand der Rücklagen betrug zum 31.12.2021 | EUR 1.517.301,89. |
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2021
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2021 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Harald Lenz ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Feuerwehrverein Ebershausen: Antrag auf Jugendförderung
Der Feuerwehrverein Ebershausen stellt für die Abhaltung des Jugend-Zeltlagers einen Antrag auf Jugendförderung. Beim Zeltlager vom 03.09.-04.09.2022 nahmen 12 Jugendliche und 2 Übungsleiter teil. Weiter beantragt der Verein den Jugendförderbeitrag laut den Richtlinien zur Vereinsförderung.
Im Februar 2021 wurden vom Gemeinderat die Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung erlassen. Gemäß Punkt 3.1 der Richtlinie wird der Jugendförderbeitrag nur an Vereine mit einem überwiegend kulturellen oder sportlichen Zweck gewährt. Auf Antrag kann der Gemeinderat entscheiden, ob sonstige Vereine trotzdem gefördert werden sollen.
Bürgermeister Harald Lenz lobt die Jugendarbeit der örtlichen Feuerwehren und bedankt sich bei Jugendwart Stefan Joas.
In Anerkennung der aktiven Jugendarbeit des Feuerwehrvereins gewährt der Gemeinderat
folgende Zuschüsse für das Jahr 2022:
| Jugendmaßnahme | 12 Jugendliche | a‘ 10 € | 120 € |
| Jugendförderbeitrag | 18 Jugendliche | a‘ 5 € | 90 € |
Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Widmung der Straße „Robert-Naegele-Straße“, Gemarkung Ebershausen, zur Ortsstraße
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Robert-Naegele-Straße“, Fl.Nr. 1520, Gemarkung Ebershausen, ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Sie dient der Erschließung des neuen Baugebiets „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Die Straße „Robert-Naegele-Straße“ in Ebershausen, Fl.Nr. 1520, Gemarkung Ebershausen, mit einer Gesamtlänge von 0,282 km wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
| Anfangspunkt ist: | An der Nordgrenze von Fl.Nr. 1518/10, Gemarkung Ebershausen |
| Endpunkt ist: | Endpunkt 1: Einmündung in das Grundstück Fl.Nr. 1524, |
| Endpunkt 2 In die Ortsstraße Fichtenweg FlNr. 1540/25 und | |
| Endpunkt 3 an der Westgrenze von Fl.Nr. 1520/10, | |
| Gemarkung Ebershausen | |
| Straßenbaulast: | Gemeinde Ebershausen |
| Widmungsbeschränkungen: | keine |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.