Nutzungsänderung des Dachgeschosses vom Dachboden zur Wohnung, Amselweg 8, Gemarkung Unterwiesenbach
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südwest“. Befreiungen hierzu werden nicht beantragt. Nach Rücksprache mit der Architektin soll der Antrag als Bauantrag an das LRA weitergeleitet werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Schulzentrum Krumbach / Generalsanierung der Mittelschule - Ersatzneubau Sportzentrum
Entscheidung Stadt Krumbach zur Priorisierung der Mittelschule:
Mit Schreiben vom 10.10.2023 wendet sich Landrat Dr. Hans Reichhart an die Bürgermeister der Stadt Krumbach, der Marktgemeinde Neuburg und der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach. In der Absichtserklärung wird der Wille des Landkreises bekräftigt den jetzigen Schulstandort der Realschule zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Priorisierung hinsichtlich einer Generalsanierung der beiden Schulhäuser erfolgt.
Die Verwaltungen aller am Schul- und Sportzentrum beteiligten Kommunen sind sich einig, dass sich aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Finanzlage ein Neubau des Sportzentrums parallel zur Sanierung der beiden Schulhäuser (Realschule und Mittelschule) derzeit nicht realisieren lässt. Eine Priorisierung der Umsetzung der beiden Schulbauten hätte zur Folge, dass der Ersatzneubau des Sportzentrums zurückgestellt wird.
Zu diesem Vorgehen fand am 17.08.2023 ein Termin im Landratsamt Günzburg zwischen den Verwaltungen des Landratsamtes, der Stadt Krumbach, dem Markt Neuburg und der VG Krumbach statt.
Im Zuge einer Weiterführung der Planungen Generalsanierung Mittelschule und Realschule muss zur Einreichung der jeweiligen Förderanträge eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt werden, die jeweils eine Generalsanierung mit einem Ersatzneubau vergleicht. Dies wurde vom Schulamtsdirektor Hr. Thomas Schulze bestätigt.
Am 25.10.2023 fand eine weitere Abstimmung mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Umlandgemeinden und der Stadt Krumbach, sowie den jeweiligen Verwaltungen statt, wobei das vorgenannte Vorgehen, insbesondere die Priorisierung der beiden Schulbauten ausdrücklich befürwortet wurde.
In der Stadtratssitzung Krumbach am 06.11.2023 wurde hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die Priorisierung der Planung der Generalsanierung der Mittelschule Krumbach unter der Voraussetzung, dass auch der Landkreis Günzburg die Generalsanierung der Realschule weiterverfolgt. Der Ersatzneubau des Sportzentrums wird vorerst zurückgestellt.
Der Stadtrat beschließt weiterhin das Planerteam zu beauftragen, die Planungsleistungen bis zur Einreichung eines Förderantrages für die Generalsanierung der Mittelschule fortzuführen. Der Förderantrag muss bis zum Stichtag am 30.09.2024 fertiggestellt und eingereicht werden.
Die Verwaltung und das Planerteam wird beauftragt, auf Grundlage des noch vorzustellenden Planungsstandes schon im Vorfeld Abstimmungen mit den jeweiligen Fördergebern, dem Landkreis und allen beteiligten Gemeinden aufzunehmen
Entscheidung Stadt Krumbach zur Wiederinbetriebnahme der Schwimmhalle
Derzeit ist die Schwimmhalle im Sportzentrum aufgrund baulicher Mängel geschlossen. Im Hinblick auf einen Ersatzneubau des Sportzentrums wurden weitere Unterhaltsarbeiten auf ein Minimum reduziert.
Der Stadtrat Krumbach hat am 27.06.2022 beschlossen auf den Austausch des Lüftungsgerätes der Schwimmhalle im Sportzentrum des Schulzentrums Krumbach vorerst zu verzichten.
Aufgrund der Priorisierung auf die Mittelschule wurde im Stadtrat Krumbach am 06.11.2023 beschlossen, dass eine Übergangslösung für den Schwimmbetrieb (zumindest für den schulischen Pflichtunterricht) gesucht wird. Diese Übergangslösung wird für einen Zeitraum von voraussichtlich 5 bis 7 Jahren angestrebt.
Hierzu werden diverse Untersuchungen vorgenommen wie z. B. tragwerkstechnische Belange in Bezug auf das Dachtragwerk, mögliche Arbeiten an den Komponenten der Schwimmbadtechnik oder der Austausch der Lüftungsanlage.
In der Stadtratssitzung Krumbach am 06.11.2023wurde hierzu folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu untersuchen, ob eine Wiederinbetriebnahme der Schwimmhalle im Sportzentrum möglich ist. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die zu leistenden Arbeiten vor Wiederinbetriebnahme werden dem Stadtrat vorgestellt und den Gremien des Landkreises und der Umlandgemeinden mitgeteilt.
Unter Vorbehalt der Ergebnisse der Untersuchungen wird im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 ein Betrag von 500.000,- € für die Wiederinbetriebnahme der Schwimmhalle angesetzt.
Auswirkungen auf die Umlandgemeinden (VG Krumbach, Markt Neuburg):
Generalsanierung der Mittelschule
Wie bereits oben dargelegt, wurde im Rahmen der Vorbesprechungen unter den Bürgermeistern die Priorisierung zugunsten der Mittelschule begrüßt. Wie bereits im Stadtrat beschlossen, sollten die Planungen schnellstmöglich aufgenommen werden, damit bis zum 30.09.2024 der Förderantrag gestellt werden kann. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinden erfolgt entsprechend der Schülerzahlen aus den letzten Jahren. Details hierzu sind noch abschließend mit der Stadt Krumbach und dem Markt Neuburg zu vereinbaren.
Schulsportzentrum
Nach Abschluss der aktuellen Leistungsphase würden für das Schulsportzentrum bis zur Wiederaufnahme der Planungen keine weiteren Kosten anfallen.
Bisher wurden für die Jahre 2014 – 2020 auf Grundlage einer Vorvereinbarung von den Mitgliedsgemeinden der VG Krumbach und dem Markt Neuburg für Planungsleistungen ein Betrag in Höhe von 323.400,91 € übernommen.
Für die Jahre 2021 – 2023 sind bisher weitere Planungskosten in Höhe von 971.378,75 € angefallen. Darüber hinaus sind bis zum Abschluss der derzeitigen Leistungsphase noch ca. 50.000 € an weiteren Kosten zu erwarten. Entsprechend der Regularien aus der Vorvereinbarung von 2014 – 2020 wären hiervon insgesamt ca. 172.638,68 € von den VG Gemeinden und dem Markt Neuburg zu übernehmen. Auf die einzelnen Gemeinden entfallen damit ca.:
Gemeinde Aletshausen: — 19.818,92 €
Gemeinde Breitenthal: — 25.878,54 €
Gemeinde Deisenhausen: — 26.379,19 €
Gemeinde Ebershausen: — 14.259,96 €
Gemeinde Waltenhausen: — 14.846,93 €
Gemeinde Wiesenbach: — 20.561,27 €
Markt Neuburg: — 50.893,88 €
Diese Planungskosten sollen nach Auskunft der Stadt Krumbach im Jahr 2024 zur Zahlung fällig werden.
Wiederinbetriebnahme Schwimmbad
Die Wiedereröffnung des Schwimmbades gerade für den Schulsportbetrieb sollte nach Ansicht der Verwaltungen unterstützt werden. Wie oben dargelegt, hat die Stadt Krumbach beschlossen, die Kosten für die Wiedereröffnung zu ermitteln. Als Haushaltsansatz hierfür (insb. für den Einbau der notwendigen Lüftungsanlage, Ertüchtigung der Technik, etc.) wurden 500.000 € für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Anteilig werden die anfallenden Investitions- und Betriebskosten nach den bisherigen Verteilungsschlüsseln auf die Mittel- und Realschule umgelegt. Die Kosten für einen öffentlichen Badebetrieb würden wie bisher bei der Stadt verbleiben.
Nach einer großen Diskussion war der Gemeinderat der Meinung, dass für die Zukunft die Gründung eines Zweckverbandes sinnvoll wäre. Alle Verbandsmitglieder hätten gemäß ihrer Schüleranzahl Stimmberechtigung.
Der Gemeinderat beschließt mit knapper Mehrheit:
| a) | Die Priorisierung der Generalsanierung der Mittelschule und die damit verbundene Rückstellung des Ersatzneubaus des Sportzentrums wird befürwortet. Über die Umlage der Investitionskosten ist eine abschließende Vereinbarung mit der Stadt Krumbach zu treffen. |
| b) | Vorbehaltlich der Zustimmung aller Beteiligter (Landkreis, Markt Neuburg, VG Gemeinden) übernimmt die Gemeinde die anteiligen Planungsleistungen für den Bereich des Schulsportzentrums und ermächtigt den Bürgermeister eine entsprechende Vorvereinbarung zu unterzeichnen. Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen. Klargestellt wird jedoch, dass über den Abschluss der aktuellen Leistungsphase hinaus keine weiteren Kosten übernommen werden. Vor Wiederaufnahme der Planungen im Bereich des Sportzentrums ist eine abschließende Entscheidung über die Kostaufteilung und Kostentragung zu treffen. |
| c) | Die Wiederinbetriebnahme des Schwimmbades wird unterstützt. Zur endgültigen Beschlussfassung werden die Kosten der Gemeinde nochmals vorgelegt. Die Investitions- und Betriebskosten werden nach den bisherigen Verteilungsschlüsseln auf die Mittel- und Realschule umgelegt. Die Kosten für einen öffentlichen Badebetrieb verbleiben wie bisher bei der Stadt. |
Absauganlage Feuerwehr Unterwiesenbach
Die Inspektion bei der FFW Unterwiesenbach hat unter anderem ergeben, dass im Feuerwehrhaus eine Absauganlage erforderlich ist. Die Gemeinde wird dem nachkommen und gemäß dem Inspektionsbericht eine Abgasabsauganlage anschaffen.
Windenergie - aktueller Stand
Die Suchräume in Wiesenbach wurden drastisch reduziert aufgrund militärischer Belange. Offen ist das Thema Denkmalschutz, das momentan laut dem Regionalverband noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Das Kloster Roggenburg ist als besonders schützenswertes Denkmal eingestuft. Das kann u. U. dazu führen, dass selbst in den verbleibenden Bereichen keine WEA gebaut werden darf. Der Regionalverband informiert BGM Edelmann wenn es hierzu Neuigkeiten gibt.
Verschiedenes
Grundstückskauf inkl. Pfarrstadel Oberwiesenbach
Die Gemeinde hat von dem Katholischen Pfründestiftungsverbund St. Ulrich, Augsburg den Pfarrstadel in Oberwiesenbach und den Parkplatz rund um den Pfarrstadel erworben. Nachdem die Kirche das Grundstück zum Kauf angeboten hatte, war der Gemeinderat der Auffassung, dass das Grundstück ein zu wichtiger Mittelpunkt für unsere Gemeinde ist, als das Risiko einzugehen, dass es ein fremder Dritter erwirbt. Die angespannte Finanzlage ermöglicht aber keine weiteren Investitionen an dieser Stelle in naher Zukunft.