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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 1/2024
Waltenhausen
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Unerlaubte Ablagerung

Die Gemeinde weist noch einmal darauf hin, dass auf dem Gelände der Schießbude die Ablagerung von Abfällen jeglicher Art verboten ist und Zuwiderhandlungen in Zukunft zur Anzeige gebracht werden.