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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 1/2026
Waltenhausen
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Waltenhausen

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art 6 GLKrWG) für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG ausgewertet wird.

Bitte beachten: Niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Der/die Gemeindewahlleiter/in und sein/e Stellvertreter/in, der/die Beauftragte und der/die Stellvertreter/in eines Wahlkreisvorschlags sowie alle Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihre jeweiligen Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellt werden.

Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Kommunalwahl 2026 und eine evtl. Stichwahl

Wahllokal: Bürgerheim Waltenhausen

Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

Bauplatzverkauf im Baugebiet Tannengehau

In einem Bericht der Mittelschwäbischen Nachrichten vom 17.11.2025 zum Thema „Bauplätze in der Region“ wurde aufgrund schlechter Recherche veröffentlicht, dass in der Gemeinde Waltenhausen keine Bauplätze zu verkaufen sind. Dies ist falsch. Im neuen Baugebiet „Tanngenhau“ sind noch Bauplätze verfügbar. Um den Verkauf anzukurbeln soll der Flyer in den Lehrerzimmern aller umliegenden Schulen ausgehängt werden. Ebenso in verschiedenen Firmen. In einem zweiten Schritt kann über die sozialen Medien Werbung gemacht werden, und über ebay-Kleinanzeigen.

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorgehensweise zum Ankurbeln des Bauplatz-Verkaufes zu.

Erweiterung Kindergarten / Räumlichkeiten Gemeindekanzlei

Zweiter Bürgermeister Kolb hat für die notwendige Erweiterung des Kindergartens verschieden Skizzen erstellt und dem Gremium vorgestellt. Von Seiten des Landratsamts als übergeordnete Behörde ist der Status „Notkindergarten“ bis 2027 genehmigt worden. Allerdings mit der Auflage bis Mai 2026 einen Plan für die geforderten Änderungen vorzulegen.

Das Gremium möchte aufgrund der angespannten finanziellen Situation eine Minimal-Lösung erfüllen. Ein Anbau an das bestehende Gebäude soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Der Gemeinderat verzichtet künftig auf den Sitzungsraum im 1.OG des Pfarrhofes. Somit kann der Raum für Zwecke des Kindergartens mitgenutzt werden. Ebenso das Bürgermeister-Zimmer.

Zweiter Bürgermeister Kolb erstellt erneut eine Skizze für die Minimal-Lösung ohne Anbau. Damit wird dann das Gespräch mit dem Landratsamt und dem Träger St. Simpert gesucht.

Die Sitzungen des Gemeinderats sollen künftig im Bürgerheim stattfinden. Falls dort belegt ist, kann ins Feuerwehr-Haus ausgewichen werden.

Das Bürgermeister-Zimmer, in dem auch Trauungen stattfinden, soll in der Garage im Keller eingerichtet werden. Einbau eines Glaselements mit Türe und Dämmung sind notwendig.

Verschiedenes

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Am Salzsilo war die Förderschnecke defekt und wurde repariert. Aus Sicherheitsgründen wurde ein Schild „Betreten verboten“ angebracht. Das Durchrosten eines Verbindungsstücks wurde noch festgestellt, was die längere Nutzung des Salzsilos in Frage stellt.

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Windpark Kirchhaslach: Gemeinde Waltenhausen wurde aufgefordert eine Stellungnahme als Nachbargemeinde abzugeben. Diese soll erstellt werden.

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GR Rampp informiert über den Kauf von 10 Fuhren Wegebaumaterial

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GR Lindner erinnert an die geplante Anschlagtafel am Friedhof