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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 1/2026
Deisenhausen
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Deisenhausen

Bauantrag 2024/5 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage, Schloßberg 15, Gemarkung Unterbleichen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauseler Grund“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage. Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung vom 21.03.2024 vor. Des Weiteren wurde für im Dezember 2024 neu eingereichte Bauantragsunterlagen bereits das gemeindliche Einvernehmen inklusive benötigter Befreiungen von den Festsetzungen des derzeit noch gültigen Bebauungsplans erteilt.

Nun wurden erneut geänderte Planunterlagen eingereicht, die wiederum die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfordern.

Aus Sicht der Verwaltung wurde die neue Planung gegenüber der Planung vom Dezember 2024 größtenteils verkleinert, lediglich der Kniestock wurde etwas höher gestaltet, wobei trotzdem die Gesamthöhe des Gebäudes etwas niedriger gehalten wurde.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

Bauantrag 2025/10 - Vorbescheid: Agri-Pv-System mit einachsigen Trackern (Nachführung zum Sonnenverlauf) zur Realisierung einer Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen Grünland und Erzeugung Strom aus Sonnenenergie, Fl.Nr. 1574/0, Gem. Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplans „Günztal“ nach § 30 Abs. 3 BauGB, womit sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB „Außenbereich“ richtet. Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Geplant ist die Errichtung eines Agri-PV-Systems mit einachsigen Trackern (Nachführung zum Sonnenverlauf) zur Realisierung einer Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen Grünland und Erzeugung Strom aus Sonnenenergie.

Aus Sicht des Gemeinderates entspricht der Antrag auf Vorbescheid nicht dem Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen, der am 10.10.2024 beschlossen wurde. Im Kriterienkatalog wurde festgelegt, dass das Günztal besonders schützenswert ist.

Weiter weist die Gemeinde darauf hin, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft mit Bedeutung für Ökologie und Landschaftsbild“ ausgewiesen ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Bauantrag 2020/16 - Verlängerung: Anbau eines Milchviehstalles, Am Wiesengrund 16, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau einer geschlossenen Güllegrube Ø 18 m in Stahlbeton. Hierzu wurde in der Sitzung vom 17.12.2020 bereits das gemeindliche Einvernehmen und am 22.02.2021 die Baugenehmigung erteilt. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte auf Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Der Neubau ist bisher noch nicht erfolgt, deshalb wurde nun die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere 4 Jahre beantragt. Hierzu ist wieder die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erforderlich.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Deisenhausen hat am 16.10.2025 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden Frau Melanie Thalhofer die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGEM Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Feststellung der Jahresrechnung 2024

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Deisenhausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen

EUR 3.452.723,37

Ausgaben

EUR 3.452.723,37

Vermögenshaushalt Einnahmen

EUR 2.440.864,65

Ausgaben

EUR 2.440.864,65

Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 46.416,69 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 2.747.113,21.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderates genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2024

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Sonstiges

BGM Langbauer unterrichtete über Fördermöglichkeiten bei der Gestaltung des Vorplatzes an der Kirche in Unterbleichen. Eine Förderung über das Amt für ländliche Entwicklung kommt nicht in Frage, da die Untergrenze der förderfähigen Kosten von 50.000 € nicht erreicht wird. Weitere Möglichkeiten einen Zuschuss zu erhalten sind leider nicht gegeben.

Am Samstag, 22.11.2025 finden die Konzerte des Musikverein Deisenhausen sowie des Musikverein Bleichen statt. BGM Langbauer wird das Konzert vom MV Deisenhausen besuchen und bittet um Teilnahme eines gemeindlichen Vertreters beim Konzert des MV Bleichen.

Auf Nachfrage führte BGM Langbauer aus, dass die Glasfaserarbeiten planmäßig laufen. Der Ortsteil Deisenhausen soll heuer noch ans Netz gehen. Die Arbeiten im Ortsteil Oberbleichen werden voraussichtlich auf Grund der Witterung über den Winter nicht mehr fortgeführt. Erst nach Einblasen der Leitung und Prüfung der Netzfunktion werden Flächen, die bisher nur geschottert bzw. mit Grobasphalt versehen sind, weiter asphaltiert. Die Fördergelder für den Netzausbau wurden bestätigt.