Bauantrag 2025/10 - Nutzungsänderung einer ehemaligen Schreinerwerkstatt zu einer Wohnung im EG und Errichtung eines Wintergartens, Ringweg 6, Gemarkung Oberwiesenbach
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung einer ehemaligen Schreinerwerkstatt zu einer Wohnung im EG und die Errichtung eines Wintergartens.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Information zur zweiten Auslegung der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller
Der Regionalverband Donau-Iller informiert über den zweiten Auslegungszeitraum zur Teilfortschreibung Windenergie. Bis zum 9.12.2025 könnten Stellungnahmen abgegeben werden.
Schon vor der ersten Auslegung zeichnete sich ab, dass die Gemeinde Wiesenbach für den Regionalverband keine Rolle beim Thema Windenergie mehr spielt. Die Abstände zur Wohnbebauung und auch die militärischen Belange schränkten das mögliche Gebiet auf Wiesenbacher Flur so stark ein, dass der Regionalverband auf die Ausweisung einer Windenergiefläche in Wiesenbach verzichtete.
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art 6 GLKrWG) für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Kommunalwahl 2026 und eine evtl. Stichwahl.
Wahllokal ist in Unterwiesenbach das Schützenheim und in Oberwiesenbach ist es in der ehemaligen Schule.
Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte: Beitritt neue Kommunen
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 die Aufnahme der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) beschlossen.
Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 54 Trägerkommunen.
Der Gemeinderat Wiesenbach stimmt dem Beitritt der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 601.500,00 € (bisher 589.000,00 €) zu.