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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 1/2026
Breitenthal
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Breitenthal

Bauantrag 2025/13 - Anbau und Umbau in zwei Wohneinheiten, Am Dorfacker 1, Gemarkung Breitenthal

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Anbau und Umbau in zwei Wohneinheiten des bestehenden Wohngebäudes.

Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung entspricht, sind bezüglich der Dachneigung und der Dacheindeckung Befreiungen notwendig. Die Anbauten sind mit Flachdächern und einer Flachdachabdichtung geplant, festgesetzt ist für Hauptgebäude eine Dachneigung von 20°-55° und eine Dacheindeckung mit naturroten bis rotbraunen oder anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Betondachsteinen. Der Zwerchgiebel ist mit einer Dachneigung von 14° geplant. Da der Zwerchgiebel ebenfalls nicht als untergeordnetes Bauteil anzusehen ist, ist auch hier eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung in Bezug auf die Dachneigung notwendig.

Der Antragsteller begründet die Abweichungen wie folgt:

Da im Dachgeschoß eine zweite Wohneinheit entstehen soll und diese Wohneinheit einen eigenen Zugang benötigt soll im Norden ein Anbau mit Außentreppe erstellt werden. Dass dieser Anbau nicht zu dominant wird, haben wir eine Flachdachkonstruktion gewählt. Ebenso soll auch der Anbau im Süd/Osten nicht so dominant wirken. Da in der Gemeinde Breitenthal bereits mehrere Gebäude mit Flachdächern gebaut wurden, haben wir diese Bauweise gewählt.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der näheren Umgebung bereits sowohl das gemeindliche Einvernehmen als auch eine Baugenehmigung für Befreiungen für Abweichungen von Dachneigung und Dachgestaltung erteilt wurde, die in ähnlichem Baustil geplant wurden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom mit der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) nach dem Muster des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ergebnis nach der Ausschreibung - Beschlussfassung über die Vergabe

Das Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession richtet sich nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und beginnt in der Regel etwa drei bis vier Jahre vor Ablauf des bestehenden Konzessionsvertrags (Ende der Konzession für Breitenthal am 09.02.2029). In diesem Fall hat die LEW Verteilnetz GmbH (LVN), der bisherige Konzessionsnehmer, der Kommune frühzeitig Netzdaten zur Verfügung gestellt – darunter Informationen zur Netzgröße, eine Netzkarte sowie wirtschaftliche Kennzahlen.

Mindestens zwei Jahre vor Vertragsende hat die Kommune gesetzlich vorgeschrieben eine sogenannte Interessenbekundung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Darin wurde öffentlich bekannt gemacht, dass der aktuelle Konzessionsvertrag zum Stichtag ausläuft und interessierte Netzbetreiber zur Bewerbung aufgerufen, verbunden mit der Möglichkeit zur Einsicht in die Netzdaten nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung.

Da sich im vorliegenden Fall ausschließlich LVN als Interessent gemeldet hat, handelt es sich um ein sogenanntes nicht wettbewerbliches Verfahren. Auf dieser Basis wurde der Kommune der bayerische Musterkonzessionsvertrag vorgelegt – ein standardisierter Vertragsentwurf, der gemeinsam vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswerke (VBEW) entwickelt wurde.

Der Vertrag regelt unter anderem die Laufzeit, das Konzessionsgebiet, technische Vorgaben zu Baumaßnahmen sowie die Höhe und Anpassung der Konzessionsabgabe, die gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) jährlich durch die Kommune angepasst werden kann.

Die Inhalte des Vertrags sowie allgemeine Informationen wurden dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Stromkonzession an die LVN auf Grundlage des bay. Musterkonzessionsvertrages.

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Breitenthal hat am 26.11.2025 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Adolf Seitz die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Feststellung der Jahresrechnung 2024

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Breitenthal

wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen

EUR 2.863.426,50

Ausgaben

EUR 2.863.426,50

Vermögenshaushalt Einnahmen

EUR 2.927.952,20

Ausgaben

EUR 2.927.952,20.

Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 0 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 961.389,97.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2024

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen.

Die Bürgermeisterin ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art 6 GLKrWG) für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Bitte beachten: Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Der/die Gemeindewahlleiter/in und sein/e Stellvertreter/in, der/die Beauftragte und der/Die Stellvertreter/in eines Wahlkreisvorschlags sowie alle Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihre jeweiligen Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellt werden.

Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Kommunalwahl 2026 und eine evtl. Stichwahl.

Wahllokal: Pfarrhof Breitenthal und Vereinsheim Nattenhausen

Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

Sanierung Vereinsheim Nattenhausen

Herr Wolfgang Lindermüller als Ausschussvorsitzender hat mitgeteilt, dass der feuchte Kellerraum und die nicht mehr zeitgemäßen Toilettenanlagen (Wand- und Bodenfliesen sowie WC-Kabinen) im Vereinsheim Nattenhausen dringend einer Sanierung bedürfen.

Der Gemeinderat sieht die erforderliche Sanierung und wird nach einem Ortstermin mit Wolfgang Lindermüller das weitere Vorgehen besprechen.

Sonstiges

PV-Anlage Kindergarten

Die PV-Anlage auf dem Kindergarten ist fertiggestellt und mittlerweile in Betrieb. BM Wohlhöfler bedankt sich bei Geschäftsstellenleiter Dieter Gumpinger, 3. BM Thomas Burghard und GR Dieter Schwarz für die Unterstützung.