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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 1/2026
Deisenhausen
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Deisenhausen

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe vom 17. Juni 2013

Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

§1

Grundgebühr

§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 8 cbm/h 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 bis 16 cbm/h 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026

Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchflussbeträgt die Grundgebühr

bis 5 cbm/h 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 bis 10 cbm/h 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026

§2

Verbrauchsgebühr

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt 1.31 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§3

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Wattenweiler, den 08.12.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
Anton Böller
Verbandsvorsitzender