Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 8 cbm/h 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 bis 16 cbm/h 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026
Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchflussbeträgt die Grundgebühr
bis 5 cbm/h 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 bis 10 cbm/h 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 1.31 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.