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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 10/2025
Ebershausen
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Ebershausen

Über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) vom 29.04.2025

Die Gemeinde Ebershausen erlässt aufgrund von Art. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes – LStVG- folgende Verordnung:

§ 1 Leinenpflicht

1

Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind im geschlossenen Ortsbereich im öffentlichen Raum ständig an der Leine zu führen.

2

Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.

3

Ausgenommen von der Leinenpflicht nach Abs. 1 sind:

a)

Blindenführhunde,

b)

Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundesgrenzpolizei, der Zollverwaltung und der Bundeswehr, soweit sie sich im Einsatz befinden,

c)

Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind,

d)

Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst im Einsatz sind, sowie

e)

Im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

§ 2 Begriffsbestimmungen

1

Die Eigenschaft als Kampfhund ergibt sich aus Art. 37 Absatz 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVB1 S. 268), geändert vom 4. September 2002 (GVB1 S. 513. ber. 5. 583).

2

Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Nach Art 18 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden

1

wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 einen Kampfhund oder einen großen Hund im beschriebenen Raum nicht an der Leine führt oder

2

wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder einen großen Hund an einer nicht reißfesten oder an einer mehr als drei Meter langen Leine führt.

§ 4 In-Kraft-Treten, Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Ebershausen, 29. April 2025
Gemeinde Ebershausen
gez. Lenz, 1. Bürgermeister