Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.916.550,00 EUR |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.384.700,00 EUR. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.850.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 430 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 350 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 310 v.H. |
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§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 08.05.2024, Nr. 11/2024 Az. 9412.0 die Genehmigung erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.