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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 11/2024
Wiesenbach
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Wiesenbach

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Errichtung der Ferienanlage "Schäferwagen-Übernachtungen" mit 11 Wohneinheiten, Fl.Nr. 338, Gemarkung Unterwiesenbach

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Bereits in den Jahren 2020 und 2021 wurde die Errichtung von Schäferwagen auf den gegenständlichen Grundstücken thematisiert. Aufgrund der Außenbereichslage wurde es für zwingend notwendig erachtet, dass zur Realisierung ein Bebauungsplan erforderlich ist. Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden zahlreiche Konfliktpunkte festgestellt. Diese waren unter anderem:

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Gemengelage zwischen der Freizeitnutzung und den genehmigten Kiesabbauflächen in der unmittelbaren Umgebung

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Problematische Zufahrtssituation über einen Feldweg, der intensiv durch gewerblichen Fahrverkehr für die Kiesgruben vorbelastet ist.

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Dringender Appell der Ortsplanungsstelle im Landratsamt Günzburg auf Einstellung der Planungen wegen der Zersiedelung der Landschaft

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Einwände der Regierung von Schwaben hinsichtlich dem Konfliktes gemäß LEP 3.3 Abs. 2 „Anbindung neuer Siedlungsflächen möglichst an geeignete Siedlungseinheiten“

Aufgrund der vorgenannten Einwendungen wurde eine Realisierung des Bebauungsplanes aus Sicht der Verwaltung für ausgeschlossen angesehen. Eine weitere Beratung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat ist deshalb nach mehreren Abstimmungsgesprächen bisher nicht erfolgt.

Auf Grundlage des nunmehr eingereichten Bauantrages muss nunmehr eine Entscheidung des Gemeinderates getroffen werden.

Zur umfassenden Vorbereitung wurden hierzu allen Mitgliedern des Gemeinderates die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. aus der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Weiterhin die dazu vorgesehenen Beschlussvorschläge des beauftragten Planungsbüros KlingConsult (Schreiben KlingConsult vom 23. Juli 2021).

Die Gemeinde kann keine Baugenehmigung ohne genehmigten Bebauungsplan erteilen.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schäferwagen-Übernachtungen“ wird aus Sicht der Gemeinde eine Realisierung des Projektes nicht für möglich angesehen. Das gemeindliche Einvernehmen wird deshalb ebenso abgelehnt wie die Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Schäferwagen Übernachtungen“. Sollten Informationen vorgelegt werden, die eine Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes erwarten lassen, kann das Aufstellungsverfahren wieder aufgenommen werden.

BGM Edelmann ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.

Bebauungsplan Nr. 18 - "Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach" - Aufstellungsbeschluss und Billigung des Planentwurfes

Bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Gemeinderates wurde hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der damit verbundenen Festsetzungen beraten. Die Ergebnisse dieser Beratungen wurden zwischenzeitlich in einen Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02. Mai 2024 eingearbeitet. Dieser wurde von Frau Dipl. Geo. Saloustros dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen/Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 235, 247, 247/2, 254, 254/1, 270 und 253/ 1 (externe Ausgleichsfläche); jeweils Gemarkung Unterwiesenbach.

Innerhalb dieses Geltungsbereiches ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes auf im Außenbereich liegenden Flächen im Siedlungsanschluss an den Ortsbereich von Unterwiesenbach vorgesehen. Zur Umsetzung des verfolgten Planungsziels ist die Aufstellung dieses Bebauungsplans im sogenannten Regelverfahren gemäß BauGB erforderlich. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung eines Gewerbegebietes sowie für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbestandortes geschaffen werden.

Der Gemeinderat ist mit den Höhenbegrenzungen nicht einverstanden. Im Bebauungsplan soll aufgenommen werden, dass eine Aufschüttung von 1,5 m und Abgrabungen von bis zu 3 m ermöglicht werden.

Der Gemeinderat beschließt auf den Grundstücken Flur-Nrn. 235, 247, 247/2, 254, 254/1, 270 und 253/ 1 (externe Ausgleichsfläche) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“ und billigt den Entwurf in der Fassung vom 02. Mai 2024 mit den besprochenen Anpassungen.

Hauptstraße, Gemarkung Unterwiesenbach - Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff BauGB

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Unterwiesenbach hat sich der Grenzverlauf entlang der Straße verschoben. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung schlug hierzu der Gemeinde Wiesenbach die vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff BauGB vor.Der Vorteil liegt darin, dass keine Messungsanerkennungen und somit keine notariellen Beurkunden notwendig sind und der Eigentumsübergang kraft Gesetz erfolgen kann.

Das Verfahren erfolgt über das Vermessungsamt Günzburg.

Der Gemeinderat stimmt der vereinfachten Umlegung der endgültigen Vermessung für die „Hauptstraße“, Gemarkung Unterwiesenbach, zu und ordnet eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff BauGB an.

Umsetzungskonzept Günz des WWA - Information an Kommunen

Das Wasserwirtschaftsamt wird die nächsten Jahre Maßnahmen an der Günz umsetzen, um der Wasserrahmenrichtlinie der EU Rechnung zu tragen. BGM Edelmann erläuterte dem Gemeinderat das Konzept. Die Gemeinde Wiesenbach ist im Bereich der ökologischen Aufwertungsarbeiten nicht im Besitz von gemeindlichen Flächen. Die Gemeinde muss für die verschiedenen Maßnahmen keine Genehmigung erteilen.

Bestellung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterwiesenbach

In der Dienstversammlung der FFW Unterwiesenbach am 16.01.2024 wurde Herr Christian Kling zum Kommandanten und Herr Philipp Kuen zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Christian Kling zum Kommandanten und Philipp Kuen zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Unterwiesenbach.

Herr Kreisbrandrat Müller ist mit der Bestätigung einverstanden.

Verschiedenes

Eiche Oberegg

3 BGM Vogel wurde informiert, dass an der Eiche in Oberegg zwei Äste entfernt werden sollten. Dies wurde bereits erledigt.

Eine Birke an der Ortsstraße in Oberwiesenbach (Bushaltestelle) wurde vom Maschinenring gefällt. GR Stefan Konrad erkundigte sich, ob es hier zu einer Ersatzpflanzung kommt. Eine Ersatzpflanzung auf gemeindlichen Grund soll zu gegebener Zeit erfolgen.