Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Fl.Nr. 93/7, Gemarkung Oberegg
Das Vorhaben liegt im Übergang vom planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB in den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Es wird vorgeschlagen das Bauvorhaben in die Kaltluftabflussrinne einzurücken, um den Abstand zur Straße um 1m-2m zu vergrößern.
Erlass der Kindergartengebührensatzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 13. April 2023 hat der Gemeinderat die Erhöhung der Kindergartengebühren beschlossen. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens Wiesenbach muss neu erlassen werden. Der Gemeinderat beschließt die Satzung zu erlassen.
Erlaubnis zur Verlegung eines Leerrohres im Zuge der Stromkabelverlegung in der Hühlstraße
BGM Edelmann bestätigt der Antragstellerin, dass sie im Zuge der Verlegung der Stromleitung ein Leerrohr auf ihre Kosten mitverlegt werden darf. Die Verlegung der Leitung erfolgt durch eine Fachfirma, welche von der LEW beauftragt wurde. Die Antragstellerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sie über den Verlauf des Leerrohres Bescheid weiß. Die Gemeinde lässt lediglich die Verlegung auf öffentlichem Grund zu, übernimmt aber keine Haftung oder Gewährleistung für den Trassenverlauf oder das verlegte Leerrohr.
Rückschau Bürgerversammlung
Es war eine gut besuchte Bürgerversammlung. Nach den Erläuterungen von BGM Edelmann und Kämmerin Barbara Fetschele wurde deutlich, dass die Großprojekte die Gemeinde finanziell sehr stark belasten werden. Der Gemeinderat hat sich umfänglich Gedanken hierzu gemacht, sieht aber dennoch die Wichtigkeit der Umsetzung im Vordergrund.
Aufgrund der Anregung, dass die Sitzbänke der Dorferneuerung renoviert werden müssten, wurde in Oberegg ein Gemeinschaftsprojekt gestartet. Die Familien Konrad und Weigele haben in Oberegg die Sitzbänke abgeschliffen und neu gestrichen. BGM Edelmann bedankte sich für ihr Engagement.
Herr Atzkern vom Amt für ländliche Entwicklung teilte mit, dass die Verjährungsfrist des 1. Bauabschnittes der Baumaßnahmen von 2018 und 2019 der Dorferneuerung demnächst endet. Alle Bürger werden aufgefordert Mängel der fertiggestellten Maßnahmen zu melden. Dies soll bis 16.06.2023 erfolgen.
Verschiedenes
Windenergie
Am 15.05.2023 fand eine Informationsveranstaltung des Regionalverbandes Donau-Iller bezüglich Windenergie im Stadtsaal Krumbach statt.
Es wurde der Ablauf des geplanten Verfahrens zur erneuten Fortschreibung des Regionalplankapitels „Nutzung der Windkraft“ im Regionalplan vorgestellt. Nach den neuen Vorgaben der Bundesregierung sollen zukünftig 2% der Flächen auf Länderebene für die Windenergie ausgewiesen werden. Die mindestens zu erreichenden Flächenbeitragswerte als Vorranggebiete für die Windenergie in den Regionalpläne liegt in Bayern bei 1,8%.
Nach heutigem Stand gibt es 37 Vorranggebiete mit einer Fläche von 2.300 ha. Dies sind ca. 0,43% der Regionsfläche des Regionalverbandes. Nach den neuen Vorgaben muss dies künftig 1,8% der Regionsfläche betragen. Dies sind ca. 10.000 ha und entspricht ca. weitere 100 Vorranggebiete.
Wenn das Flächenziel von 1,8% nicht erreicht wird, droht der Verlust jeglicher räumlicher Steuerung (regional u. kommunal) durch „Überall“-Privilegierung.
Für die Ermittlung erster Suchräume für die Windenergie konnte der Kriterienkatalog des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ herangezogen werden. Auf der Grundlage der jetzt überarbeiteten und vom Planungsausschuss beschlossenen Ausschlusskriterien (Siedlung, Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, militärische Nutzung, Landschafts- und Artenschutz, Wasserschutz, Windhöffigkeit, Denkmalschutz) ist eine erste Suchraumkulisse für die Windenergie abgegrenzt worden.
87% der Suchraumfläche in der Region werden ausgeschlossen. Es verbleiben noch 13% in der gesamten Region Donau-Iller. Ein besonders hoher Prozentanteil der Suchraumfläche befindet sich mit 21,8% im Landkreis Günzburg. Mitte Juni findet im Landkreis Günzburg diesbezüglich ein Treffen statt. In der Gemeinde Wiesenbach wurde die Suchraumfläche Richtung Unterroggenburger Forst festgelegt.
Der Gemeinderat will sich nähere Informationen bezüglich Windenergie einholen.
Bei Interesse finden sie weitere Informationen zum Thema Windenergie auf der Homepage des Regionalverbandes Donau-Iller www.rvdi.de.
Auswertung Verkehrskontrolle
In der Zeit vom 02.12.2022 – 27.01.2023 wurde am Ortseingang in Unterwiesenbach von Richtung Wattenweiler mit einem Geschwindigkeitsmessgerät Kontrollen durchgeführt. Die Messung ist laut Polizei und unterer Verkehrsbehörde nicht verwendbar, um daraus Maßnahmen zu ergreifen, da der Abstand zur Ortseinfahrt viel zu gering war. Das Messgerät hing in Höhe der Kreuzung und die Messung fand in etwa auf Höhe des Ortsschildes statt. Fast 80% der Fahrzeuge wurden dort mit über 50 km/h gemessen. Allerdings auch sehr viele Fahrzeuge mit über 80 km/h, welche nach Einschätzung des Gemeinderates nicht 50 km/h fahren können im Kreuzungsbereich, wenn man mit derart überhöhter Geschwindigkeit in den Ort einfährt.
BGM Edelmann hatte nachdem die Messergebnisse vorlagen erneut einen vor Ort Termin mit Polizei, unterer Verkehrsbehörde und dem staatlichen Bauamt. Das war nun in 3 Jahren der dritte vor Ort Termin in dieser Konstellation. An den Voraussetzungen hat sich nur leider nichts geändert. Aufgrund der Platzverhältnisse und der kurzen Abstände kann nicht geblitzt werden. Die Verkehrshäufigkeit sei ebenfalls sehr gering und die Gesetzgebung gibt weder der Verkehrsbehörde, noch der Polizei eine Möglichkeit dort tätig zu werden.