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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 12/2023
Ebershausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2023

Neubau von einem 3-Familienhaus, Fl.Nr. 25/2, Gemarkung Ebershausen

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.

Beabsichtigt ist der Neubau eines 3-Familienhauses.

Das geplante Bauvorhaben hat einen Abstand von 3,15m zur südlichen Grundstücksgrenze. Hier grenzt das Grundstück mit der Flur-Nr. 25/5 Gemarkung Ebershausen an. Um Baurecht zu erhalten ist eine Abstandsflächenübernahme notwendig. Die erforderliche Zustimmung des Eigentümers (Fl.-Nr- 25/5) zur Abstandflächenübernahme wurde erteilt. Als Auflage muss der Eigentümer 6 Stellplätze nachweisen. Der Zugang zum Grundstück muss von den Stellplätzen aus (Ernst-Weckerle-Straße) gewährleistet sein. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Einhaltung der genannten Auflagen erteilt.

Austausch eines best. Holzmasten durch einen neuen Flutlichtmasten, Eichet, Fl.Nr. 1561/0, Gemarkung Ebershausen

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.

Geplant ist der Austausch von einem bestehenden Holzmasten durch einen neuen Flutlichtmasten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Verabschiedung eines Kriterienkatalogs für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert grundsätzlich einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten - entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über die gemeindliche Bauleitplanung ermöglicht werden soll. Die Kriterien sollen den Gemeinderat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden.

Interessenten, die auf dem Gemeindegebiet einen Solarpark errichten wollen, müssen gegenüber der Gemeinde Ebershausen nachvollziehbar darlegen, dass ihre Projekte den Kriterien entsprechen und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in den Kriterien benannten Aspekten ausgestalten werden. Einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor. Um den Antrag prüfen zu können, ist bereits bei Antragstellung der genaue Geltungsbereich des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes vom Antragsteller festzulegen. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach der Größe des Geltungsbereiches des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes.

Die Diskussion über die Notwendigkeit eines entsprechenden Kriterienkatalogs und dessen Inhalte wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im März öffentlich geführt. Dem Gemeinderat liegt mit der Vorinformation zur heutigen Sitzung ein Entwurf zur Abstimmung vor.

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Kriterienkatalog zur Aufstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Gemeinde Ebershausen.

Hinweis: Der Kriterienkatalog ist auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

Kindergarten St. Martin: Anpassung der Betreuungsgebühren

Die letzten Jahre erfolgte jeweils eine moderate Erhöhung der Betreuungssätze. Sowohl durch Energiepreiserhöhungen, als auch durch Tariferhöhungen ist eine erneute Anpassung der Gebühren unausweichlich. Andere Gemeinden im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft sind diesen Schritt bereits gegangen. Ein Vorschlag zukünftiger Gebührensätze liegt der Vorinformation bei. Dieser gilt als Empfehlung an den Träger KiTA-Zentrum St. Simpert.

Im Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird auf eine vollständige Anpassung verzichtet, da in Ebershausen momentan Krippenplätze nur eingestreut angeboten werden können. Aus diesem Grund erfolgt nur eine stufenweise Anhebung entsprechender Betreuungssätze.

Als Betreuungssätze werden ab September 2023 werden festgelegt:

Gebühren Kindergarten ab Sept. 23

4-5 Stunden

120,00 €

5-6 Stunden

135,00 €

6-7 Stunden

150,00 €

Gebühren U-3 Kinder bzw. Krippe

3-4 Stunden

120,00 €

4-5 Stunden

140,00 €

5-6 Stunden

160,00 €

6-7 Stunden

180,00 €

Die vorliegenden Gebührensätze werden dem Träger zur Erhebung ab September 2023 vorgeschlagen.

gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte – Beitritt neue Kommunen

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Aufnahme der Marktgemeinde Wittislingen (LK Dillingen a. d. Donau) und der Stadt Donauwörth (LK Donau-Ries) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden, insbesondere konnte weiteres Personal für den Außendienst gewonnen werden. Das gKU besteht derzeit aus 49 Trägerkommunen.

Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).

Der Gemeinderat von Ebershausen stimmt dem Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zu.

Sonstiges

Bürgermeister Harald Lenz informiert:

Bis Ende August sollen die Teerarbeiten im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau abgeschlossen sein. Die Ortsdurchfahrtsstraßen (Kirchhaslacher Straße, Seifertshofer Straße) werden vorrangig fertig gestellt.