Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage/Carport, Fl.Nr. 880/3, Gemarkung Nattenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinter den Gärten und Burgberg“. Hierzu wird eine Befreiung und eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Befreiung: Dachneigung 22° statt 23°
Ausnahme: Walmdach statt Satteldach
Durch die eingeschossige Bauweise stellt sich das Gebäude mit Walmdach optisch harmonischer als mit Satteldach dar. Aus Sicht der Gemeinde sollte der Befreiung stattgegeben werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 106/14, Gemarkung Breitenthal
Das Grundstück liegt planungsrechtlich im Übergang vom Innenbereich in den Außenbereich.
Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid mit folgender Fragestellung vor:
„Ist der Neubau eines Wohnhauses (2 Vollgeschosse, Walmdach) mit Doppelgarage bauplanungsrechtlich auf Fl.Nr. 106/14 der Gemarkung Breitenthal zulässig? Wir bitten um Prüfung, ob aufgrund der vorhandenen Bebauung entlang der Straße „Am Krautgarten“ und der gesicherten Erschließung die geplante Bebauung möglich ist.“
Im direkten Umfeld des Vorhabens besteht keine Möglichkeit zum Kanalanschluss.
Letztendlich ist durch das Landratsamt Günzburg als Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden, ob das Bauvorhaben dem planungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen ist und damit zulässig wäre.
Das Vorhaben liegt im Sichtbereich von Kirche bzw. Pfarrhof; dieser wurde bisher von Wohnbebauung freigehalten.
Der Gemeinderat bittet um Stellungnahme des Landratsamtes, ob sich das Grundstück im bauplanungsrechtlichen Innenbereich befindet.
Anbau inkl. Carport an ein Zweifamilienhaus, Fl.Nr. 640/3, Gemarkung Breitenthal
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Vorgesehen ist der Anbau inkl. Carport an ein bestehendes Zweifamilienhaus.
Abweichend von den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung soll der Anbau mit einem Flachdach errichtet werden. Laut § 3 der Ortsgestaltungssatzung sind Haupt- und Nebengebäude allerdings mit einer Dachneigung von 20° bis 50° zu versehen.
In der Vergangenheit wurden von dieser Festsetzung bisher keine Befreiungen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Isolierte Befreiung auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes; Hauptstraße 11, OT Nattenhausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauBG, der durch die Satzung „Ortsabrundung Nattenhausen“ definiert wurde. Laut der Ortsgestaltungssatzung, die nach Art. 81 Abs.1 Nr. 5 BayBO erlassen wurde, dürfen Einfriedungen, die im Umkreis von fünf Metern zu öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen liegen, eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten.
Hierzu wird eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m beantragt.
Der Gemeinderat stimmt der Sichtschutzwand nicht zu, stellt jedoch eine Befreiung von 1,65 m ab OK Gehweg in Aussicht.
Antrag auf Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Carports, Kapellenweg 21, Gemarkung Breitenthal
Für das Bauvorhaben „Neubau eines Carports“ in Breitenthal wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Abschaffung Straßenausbaubeitragsrecht - fiktive Abrechnung von Beitragsmaßnahmen
Das Straßenausbaubeitragsrecht wurde zum 01. Januar 2018 abgeschafft. Im Zuge der rechtlichen Abwicklung sogenannter Altfälle ist es erforderlich, für Maßnahmen, für die bereits Vorausleistungen erhoben worden sind, fiktive Endabrechnungen durchzuführen. Dies betrifft in der Gemeinde Breitenthal die Maßnahmen Vordere Dorfstraße, Oberrieder Straße – von der Neuen Straße bis zur Einmündung Am Froschacker, Untere Dorfstraße/ Am Kirchplatz und Hintere Dorfstraße. Bei allen fiktiven Endabrechnungen wurde festgestellt, dass keine Überzahlung der damaligen Beitragspflichtigen vorliegt und damit keine Rückerstattungen notwendig werden.
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung.
Grünpflege
Viele öffentliche Flächen werden durch den Bauhof zwischenzeitlich gepflegt und in einem 3- bis 4-wöchigen Turnus Mäharbeiten durchgeführt.
Auch sind mittlerweile sogenannte Rasenflächen im öffentlichen Bereich nicht mehr zeitgemäß. Es wird vermehrt auf Blühwiesen und artenreiche Grünflächen gesetzt.
Friedhöfe Breitenthal und Nattenhausen
In unseren Friedhöfen gibt es vermehrt aufgelassene Grabstellen, die zwar aufgekiest wurden, aber mit der Zeit wachsen immer mehr Beikräuter. Auch auf den großen Kiesflächen ist die Pflege sehr zeitintensiv.
Deshalb ist zu überlegen, ob große Kiesflächen nicht besser angesät werden.
Speziell im Friedhof Breitenthal ist zu überlegen, ob nicht bei den am Nordhang gelegenen nicht mehr belegten Gräbern begonnen wird, in Teilbereichen eine Hecke entlang der alten abgerissenen Friedhofsmauer wieder zu pflanzen, um der Hangsicherung gerecht zu werden.
Der Gemeinderat kam ohne Beschluss überein, eine Hecke unterhalb des bestehenden Friedhofsmauer-Fundaments in Breitenthal zu pflanzen.
Im Friedhof Nattenhausen sollen an der Nord- und Südseite Grasflächen angelegt werden.
Bei dieser Gelegenheit ergeht an alle Grabeigentümer die Bitte, das Umfeld des Grabes entsprechend sauber zu halten.
Linde Nattenhausen
Nach Begutachtung der Linde (Naturdenkmal) durch das Landratsamt Günzburg wurde festgestellt, dass sich in der Krone viel Totholz gebildet hat. Auch liegt ein Pilzbefall vor. Deshalb hat das Landratsamt angeordnet, schnellstmöglich die gesamte Krone der Linde um 2 Meter einzukürzen. Da Gefahr in Verzug war, wurden die Maßnahmen sofort vollzogen.
Ahorn-Baum im Bereich Untere Dorfstraße/ Am Bächle in Nattenhausen
Der Ahorn hat einen Pilzbefall und einen Zwiesel ausgebildet. Vermutlich wird er bald absterben. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, eine Ersatzpflanzung im Herbst 2024 vorzunehmen.
Ahorn-Baum beim Vereinsheim Nattenhausen
Die Krone des überaus großen Baumes sollte zurückgeschnitten werden. BM Wohlhöfler wird hierzu ein Angebot einholen.
Hochwasserereignis vom 31.05. bis 02.06.2024
Bei dem vom Landratsamt ausgerufenen Katastrophenfall hat das Hochwasser auch in unserer Gemeinde massive Schäden angerichtet.
Insbesondere wurde durch einen Dammbruch am Oberrieder Weiher 2 sowie am Oberrieder Weiher 1 ein Teil des Rundweges weggerissen.
Wohlhöfler hat bereits Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt aufgenommen, damit möglichst bald, die Dämme wiederhergestellt werden können, um das weitere unkontrollierte Abließen des Weiherwassers zu verhindern.
Außerdem überfluteten die Wassermassen die Staatsstraße 2018 und drangen weiter in den Bauhof ein.
Neben großen Überschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen mussten auch einige Keller ausgepumpt werden.
Im Kirchenweg in Breitenthal konnte durch die Renaturierung des Froschgrabens und der Anlage eines Regenrückhaltebeckens das Ausufern des offenen Gewässers vorgebeugt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass die Maßnahme diesem Hochwasser mit weitaus mehr als HQ100 standgehalten hat.
BM Wohlhöfler bedankte sich für den großartigen Einsatz unserer Feuerwehren, ebenso bei allen weiteren Helfern für die Verpflegung und Hilfeleistung.
Sonstiges
Dauerhafte Fußgängerampel an der Staatsstraße 2018 in Nattenhausen
BM Wohlhöfler berichtet, dass ein Antrag auf eine dauerhafte Fußgängerampel erneut gestellt wurde. Nach einem Ortstermin mit der Unfallkommission soll zunächst eine Zählung der tatsächlichen Nutzung der Fußgänger erfolgen.
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Staatstraße 2018 in Nattenhausen
Seitens des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass der Spiegel zu sehr gewölbt sei und auch die Stange einen größeren Durchmesser haben sollte.