Die Bestattungsgebühren der Gemeinde Deisenhausen sind seit dem Jahr 2019 unverändert. Nachdem der Friedhof als eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde zu führen ist, wird es Zeit, die Gebührensätze an die aktuelle Kostenentwicklung anzupassen. Weiterhin wurden in den letzten Jahren Urnenanlagen geschaffen, für die eine eigenständige Grabgebühr zu kalkulieren ist.
Nach Art. 8 KAG hat diese Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den tatsächlich entstandenen bzw. zu erwarteten Kosten zu erfolgen.
Entsprechend der vorgelegten Kalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 07.05.2024 steigen die Benutzungsgebühren zur kostendeckenden Bewirtschaftung des Friedhofes demnach wie folgt:
| Bisher | künftig |
| jährliche Gebühr Einzelgrab | 41,00 € | 47,00 € |
| jährliche Gebühr Doppelgrab | 58,00 € | 66,00 € |
| jährliche Gebühr Urnengrab | 37,00 € | 42,00 € |
| jährliche Gebühr Anteil Urnenanlage |
| 62,00 € |
| jährliche Gebühr Anteil Urnenstele (Deisenhausen) |
| 119,00 € |
Der Gemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach vom 07.05.2024 zur Kenntnis. Die ermittelten neuen Gebühren werden in der unter TOP 1.2 neu zu erlassenden Friedhofsgebührensatzung integriert.
Bedingt durch die Neukalkulation der Grabgebühren ist § 4 (Grabgebühren) der Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern.
Der Gemeinderat beschließt die als Anhang dieser Niederschrift beigefügte Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Die Anwohner im Schlosshof haben die letzten Wochen Unterschriften gesammelt. Sie haben insgesamt 41 Unterschriften, die Bedenken wegen der Nahwärmenetzanlage haben.
| Diese konkretisieren sich wie folgt: | |
| - | Standort ist nicht geeignet |
| - | Emissions- und Immissionsschutz |
| - | Passt ein Betrieb in dieser Größe noch in ein Mischgebiet? |
Sie möchten aber nochmals betonen, dass sie nicht generell gegen ein Nahwärmenetz im Gemeindegebiet sind.
Dem Gemeinderat ohne Beschluss zur Kenntnis.
Nach der öffentlichen Infoveranstaltung des Wärmenutzbetreibers Broll am 23.04.2024 sind die Rahmenbedingungen für einen Anschluss bekannt. Sollen die gemeindlichen Gebäude an das Netz angeschlossen werden?
Aktuell kann für einen Heizungstausch 30 % Förderung beantragt werden, bei Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, nochmals 20 % zusätzlich. (Diese Fördersummen reduzieren den Anschlusspreis)
Die Preise allgemein sind an den Gaspreis gekoppelt.
Die Gemeinde beschließt, das Gollmitzer-Haus (Krumbacher Str. 1) die Alte Schule (Am Dorfplatz 7) sowie das Grundstück Krumbacher Str. 5 an das Nahwärmenetz der Firma Broll anzuschließen.
Aussage Wasserwirtschaftsamt:
Die Wasserqualität und die Fischwelt in der Günz sind nicht optimal, deshalb sollen Maßnahmen eingeleitet werden. Der Gemeinde entstehen hierbei keine Kosten, allerdings kann die Gemeinde dazu Stellung beziehen.
Die Gemeinde merkt folgendes an:
Eine flächendeckende Beschattung am Gewässer, da der Biber alles fällt. Es sollte eine Ersatzbepflanzung mit Nageschutz hergestellt werden.
In der Sitzung am 07.03.2024 unter TOP 10 stellte Ratsmitglied Christoph Scherer -damals noch als amtierender Kommandant in Deisenhausen- den Antrag, ob die Jugendwarte der Feuerwehren des Gemeindegebiets eine Entschädigung bekommen sollten. Er betonte, dass dies eine kleine Aufwandsentschädigung für das Jugendwartsamt sein soll, um entstehende Unkosten für Sprit und ähnliche anfallende Auslagen auszugleichen.
„Das Amt eines Jugendwarts bei der Feuerwehr ist nicht mit einem Jugendleiter bei einem Verein vergleichbar“, so der ehemalige Kommandant. Die Feuerwehr im Gegensatz zu Vereinen, ist ein Organ und Pflichtaufgabe der Gemeinde und die aktive Wehr & Jugend muss von der Gemeinde getragen werden (Schutzkleidung, Ausrüstung, etc.), um den abwehrenden Brandschutz, sowie die technische Hilfeleistung sicherzustellen. Die Gesetzeslage sei hier auch eindeutig und die Jugendfeuerwehr sei für die spätere aktive Wehr der Grundstock.
Andere Gemeinderäte waren der Meinung, dass dann auch solch eine Entschädigung an alle Jugendleiter & Jugendtrainer von örtlichen Vereinen gehen sollte bzw. das dies oftmals von den Vereinen selber bezahlt wurde.
Bei der abschließenden Abstimmung erhielt der Antrag mit einem Gleichstand der Stimmen nicht die Mehrheit und wurde nicht genehmigt, woraufhin Christoph Scherer für sich eine Vermerk im Protokoll forderte, dass er diesen Beschluss nicht mitgehen könne und für die Entschädigung gestimmt hat.
Vorstehendes ergänzt TOP 10 aus der Sitzung vom 07.03.2024 entsprechend.
Nachdem der neue Kindergarten in Deisenhausen auch eine Kinderkrippe hat und es sich auch ein steigender Bedarf abzeichnet überlegt die Kindergartenleitung die Öffnungszeiten zu erweitern.
Angedacht sind:
| Montag - Donnerstag | 7.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Die Gemeinde Deisenhausen befürwortet die Öffnungszeiten Montag - Donnerstag, 07:00 Uhr - 15:00 Uhr und Freitag, 07:00 Uhr - 14:00 Uhr für die Kindertageseinrichtung in Deisenhausen.
Die Dachflächen im neuen Kindergarten eignen sich für eine PV-Anlage. Im Neubau wurden auch schon Kabel dafür vorgesehen. -Wann soll dies begonnen werden?
Die Anlage sollte auf jeden Fall den Eigenverbrauch decken.
Allerdings muss jetzt die Inbetriebnahme des Kindergartens Priorität haben und die PV Anlage auf 2025 oder 2026 verschoben werden.
Wiedervorlage im Herbst 2024