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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 12/2024
Aletshausen
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Aletshausen

Neubau von 3 Mikrohäusern, Dorfstraße 13, Gemarkung Haupeltshofen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstandsflächenübernahme für den Neubau einer gewerblichen Lagerhalle Fl.Nr. 582 Gemarkung Aletshausen

Für den Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 582 ist eine Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde notwendig. Der Abstandsflächenübernahme für den Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 582 Gemarkung Aletshausen wird zugestimmt.

Verschiedenes

In Wasserberg und Gaismarkt werden neue Katstrophenschutz-Sirene installiert. Angebote dazu werden eingeholt. In Wasserberg soll der Standort am Bushäusle sein, in Gaismarkt wird der Wendeplatz am Tobel favorisiert (aufgrund notwendiger Entfernung zum nächsten Wohnhaus).

Die Kosten trägt der Landkreis. Die Planungen dazu laufen.

In Winzer an der Alten Steige und an der Ortsverbindungsstraße Winzer-Aletshausen müssen die Sträucher zurückgeschnitten werden. Der Auftrag dafür wird vergeben.

Um die Autofahrer auf ihre Geschwindigkeit auf der B16 in Aletshausen hinzuweisen werden 2 Geschwindigkeitsanzeigen jeweils am Ortsanfang installiert.

Überprüfung jährlicher Zuschüsse

Die laufenden jährlichen Zuschüsse an die örtlichen Musik-, Feuerwehr-, Schützen- und Veteranenvereine werden überprüft und neu festgelegt. Gültig sind die neuen Zuschüsse ab Herbst 2024.

Bisherige Zuschüsse: je 160,- Euro pro Jahr für Musikvereine Aletshausen und Gaismarkt-Niederraunau-Winzer für das Spielen an Kirchlichen und Gemeindlichen Anlässen.

Neu: 300,- Euro pro Verein und pro Jahr / Gültig ab Herbst 2024

Bisherige Zuschüsse an Krieger- und Soldatenvereine Aletshausen und Winzer 160,- Euro pro Jahr.

Neu: 200,- Euro pro Verein und pro Jahr / Gültig ab Herbst 2024

Bisheriger Zuschuss beim Trachtenkauf für die Vereine: Anschaffungen vollständiger Trachten/Uniformen 10 %. Teiltrachten/-uniformen wurden bisher nicht bezuschusst.

Neu: 15 % Zuschuss für Neubeschaffung und Ersatzbeschaffung