Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 221.762 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 31.748 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
(2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft
Der Haushaltsplan liegt gemäß (Art.65 Abs.3 GO) eine Woche öffentlich auf.