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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 13/2023
Wiesenbach
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Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Wiesenbacher Kindergartender Gemeinde Wiesenbach (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)

Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Wiesenbach folgende Satzung:

Erster Teil:

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Gebührenpflicht

Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§1 der Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind,

a)

die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird,

b)

diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung angemeldet haben.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühren i.S. von § 5 entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung. Im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats.

(2) Die Gebühren werden jeweils am letzten Werktag eines Monats für den gesamten Monat fällig. Die Gebühren werden durch Lastschrift eingezogen, (hierzu ist der Gemeinde eine Einzugsermächtigung zu erteilen) oder sind auf ein gemeindliches Bankkonto zu überweisen.

Zweiter Teil:

Einzelne Gebühren

§ 4 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühren i.S. des § 5 richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.

§ 5 Gebührensatz

(1) Für jeden angefangenen Kalendermonat werden für Kinder im Kindergarten (§2 Abs.2 Buchstabe b der Kindertageseinrichtungssatzung) folgende Gebühren erhoben

a)

Buchungszeit 4-5 Stunden

120,00 €

b)

Buchungszeit mehr als 5 Stunden

135,00 €

c)

Buchungszeit mehr als 6 Stunden

150,00 €

d)

Buchungszeit mehr als 7 Stunden bis 8 Stunden

165,00 €.

(2) Für jeden angefangenen Kalendermonat werden für Kinder in der Kinderkrippe (§2 Abs.2 Buchstabe a der Kindertageseinrichtungssatzung) folgende Gebühren erhoben

a)

Buchungszeit unter 4 Stunden

160,00 €

b)

Buchungszeit 4-5 Stunden

180,00 €

c)

Buchungszeit mehr als 5 Stunden

200,00 €

d)

Buchungszeit mehr als 6 Stunden

220,00 €

e)

Buchungszeit mehr als 7 Stunden bis 8 Stunden

245,00 €.

(3) Die Buchungszeit kann ohne Angabe von Gründen einmal während des Kindergartenjahres geändert werden. Eine weitere Änderung ist nur in begründeten Einzelfällen (z. B. wegen Berufstätigkeit) möglich.

§ 6 Geschwisterermäßigung

Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) die Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind je Buchungszeit um je 10,00 € ermäßigt und für das dritte und weitere Kind je Buchungszeit um je 20,00 € gesenkt.

§ 7 Gebührenermäßigung bei Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern

Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch des Kindes einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100 €. Der Elternbeitrag wird entsprechend reduziert.

Dritter Teil:

Schlußbestimmungen:

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 02.09.2021 außer Kraft.

Gemeinde Wiesenbach
Wiesenbach, 25. Mai 2023
gez.
Edelmann, 1. Bürgermeister