Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Günztal“ im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB. Vorgesehen ist die Errichtung von vier Ferienhäuser mit Satteldach in Holzbauweise.
Für die Errichtung beantragt der Antragssteller eine Befreiung des Bebauungsplans:
„Maximal zulässige Firsthöhe“
Nr. 10 des Bebauungsplans „maximal zulässige Firsthöhe in diesem Bereich 4,50 Meter“
Antrag von Befreiung von Nr. 10 des Bebauungsplans:
Geringfüge Überschreitung der Firsthöhe um ca. 6 cm
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen und einer Garage.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Turnhalle und Gaststätte mit Sportler- und Schützenstube des Vereinsheims Breitenthal sind dringend zu sanieren. Die Glasbausteine in der Turnhalle sind kaputt, das gesamte Dach undicht, die Rauchabzugsanlage in der Fassade und die Lüftungsanlage entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an eine Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung. Der fehlende Wärmeschutz verursacht hohe Heizkosten.
Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf.
Um das Vorhaben finanziell und mit hoher Eigenleistung stemmen zu können ist vorgesehen, die erforderliche Sanierung in 3 Bauabschnitten zu bewerkstelligen.
BA 1 in 2023
Turnhalle:
| Austausch Fenster und RWA | ca. 72.000 Euro |
| Neues Dach, Wärmeverbundsystem und Lüftung | ca. 165.000 Euro |
| ca. 237.000 Euro |
| BA 2 in 2024 | |
| Gaststätte mit Sportler- und Schützenstube: | |
| Neues Dach und Lüftungsanlagen | ca. 127.000 Euro |
Zukünftig erforderliche Innensanierung:
Erneuerung Turnhallenboden, Trenn- und Spiegelwand, Decken- und Wandverkleidungen, Türen, Umbau Bühne, Sportbodenheizung, Elektroinstallation, Beleuchtung
Vorgesehene Finanzierung des ersten Bauabschnittes:
Das Vereinsheim und die Vereine können insgesamt 117.000 Euro beisteuern, eine Förderung mit 36.000 Euro ist in Aussicht gestellt, so dass noch ca. 84.000 Euro ungedeckt sind.
Der Gemeinderat weiß die hohe Eigenleistung der Vereinsmitglieder sehr zu schätzen und auch, dass ohne eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde die Sanierung nicht möglich wäre. Das gesamte Vereinsleben findet im Vereinsheim statt und auch die Gemeinde nutzt das Gebäude.
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Turnhalle mit 84.000 Euro im Jahr 2023 zu unterstützen. Für 2024 sind ca. 125.000 Euro in den gemeindlichen Haushalt einzustellen.
Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben sollen zukünftig 2 % der Flächen auf Länderebene für die Windenergie ausgewiesen werden. In Bayern sind das mindestens 1,8 % zu erreichende Flächenbeitragswerte als Vorranggebiete in den Regionalplänen.
| Stand heute: | circa 0,43 % der Regionsfläche = ca. 2.300 ha = 37 Vorranggebiete |
| Neue Vorgabe: | mind. 1,80 % der Regionsfläche = ca. 10.000 ha = 100 weitere |
Die nachfolgende Karte zeigt die verbleibenden Flächen unserer Gemeinde, welche nach Abschluss von bereits bekannten nicht geeigneten Bereichen für die Nutzung der Windenergie übriggeblieben sind. Sie zeigen daher noch keine geplanten Gebiete für die Festlegungen im Regionalplan auf, sondern lediglich Bereiche, in denen Gebiete zur Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergie gesucht werden. Die Suchraumkulisse beinhaltet deshalb deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden weitere Belange zu berücksichtigen sein, welche die Suchraumkulisse deutlich verkleinern werden.
Der Regionalverband bittet die Gemeinde bis 14.07.2023, ihre Anregungen und Hinweise konkret auf einzelne oder Teile von Suchraumflächen zu beziehen und ihre Belange oder lokalen Vorstellungen in diesem Zusammenhang zu benennen und zu begründen. Nur hierdurch kann ein nachvollziehbares, gesamträumliches Planungskonzept für die geplante Teilfortschreibung erarbeitet werden.
Die Gemeinde Roggenburg hat bereits beim Regionalverband mögliche Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen beantragt, die die Gemeinde Breitenthal nicht unmittelbar tangieren.
Der Gemeinderat kam ohne Beschluss überein, dass BM Wohlhöfler nach der nächsten Bürgermeisterversammlung in der kommenden Woche berichten wird. Grundsätzlich könnte sich der Gemeinderat das eingezeichnete Vorranggebiet beim Unterroggenburger Wald nördlich von Breitenthal vorstellen.
Der Gemeinderat bestellt die Wahlvorstände für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der Wahlvorstände anschreiben.
Der Glasfaserausbau verläuft planmäßig. Nach den Hausanschlüssen erfolgt nun die Verlegung in den Straßen, Gehwegen und Seitenbereichen.
Leider hat sich im Förder-Ausbauplan ein Fehler eingeschlichen: die Flur Nr. 164 in Nattenhausen (Schafstall am Altbach) wurde versehentlich als Förderadresse dargestellt, obwohl es sich um das Gebäude des Wassernotverbundes handeln sollte.
Nach Rücksprache mit der Firma Clevernet muss die Flur Nr. 164 aber aus förderrechtlichen Gründen erschlossen werden.
Die schon früher verlegten Leerrohre der LEW dürfen von Clevernet verwendet werden.
Bei der jetzigen Verlegung der Glasfaserleerrohre in die Gehwege und Straßen erfolgt nach dem Fräsen eines schmalen Streifens von etwa 15-20 cm und dem Einbringen des Leerrohres zunächst die Aufbringung eines Füllbetons. Erst wenn alle Leitungen verlegt sind, wird ein sauberer Schnitt im Asphalt ausgeführt, der Füllbeton soweit abgefräst und eine finale Asphaltschicht eingebaut.
Die RB Mittelschwaben hat aus dem Gewinnsparen dem Kindergarten Breitenthal für die Beschaffung einer Outdoor-Küche 1.000 Euro zukommen lassen und für die Erneuerung eines Spielgerätes für den Spielplatz „Am Dorfacker“ ebenfalls 1.000 Euro. Vielen Dank
Auf Anregung des 2. BM Günter Klughammer soll für das Leichenhaus Nattenhausen ein neues Sargpodest sowie ein Sargwagen angeschafft werden. BM Wohlhöfler wird sich darum kümmern.
Die aufwändige Angleichung der Treppen mit einer schiefen Ebene am Leichenhausen wird aufgrund der hohen Kosten sowie der gestalterischen Schwierigkeiten nicht weiter verfolgt.