Rechtsanwalt Kus berät über die verschiedenen Möglichkeiten des Baues und des Betreibens einer Seniorenwohnanlage.
Das Grundstück ist mit einer Dienstbarkeit „Seniorenzweck 55+“ belegt. Dieser Rahmen muss bis mindestens 2041 eingehalten werden.
Es gibt 3 Varianten, wie das Projekt umgesetzt werden kann:
| - Var. 1: | Gemeinde baut und verkauft Gebäude bzw. Wohnungen |
| - Var. 2: | Gemeinde baut und vermietet die Wohnungen |
| - Var. 3: | Investor baut und verkauft dann |
Alle Varianten sind der Gemeinde grundsätzlich erlaubt, es müssen allerdings die Vorschriften der bayerischen Gemeindeordnung eingehalten werden. Hier ist die Rede vom Daseinsvorsorgepunkt, bedeutet Daseinsverlängernde Maßnahmen, sodass die Bürger länger in Deisenhausen bleiben können.
Bei einer anderweitigen Nutzung muss die Dienstbarkeit immer sichergestellt sein, ebenso muss eine Vermietung im Rahmen der Dienstbarkeit bleiben. Der Schwellenwert beträgt 40%, somit dürften Hausmeister und Pfleger mit Familie auch einziehen.
Bei einem Verkauf empfehlen wird eine Teilungserklärung mit Inhalt der Dienstbarkeit, welche nur einstimmig änderbar ist. Diese bindet den Käufer daran, dass Mietverträge nur für genannte Personen in der Teilungserklärung ausgestellt werden dürfen. Diese Teilungserklärung ist Bestand des Kaufvertrags. Wenn die Gemeinde eine Einheit behält, bleibt sie Mitglied in der Eigentümergemeinschaft, somit behält sie ein Stimmrecht.
Neubau eines Sportheimes und eines Trainingsplatzes, Günztalstraße 121, Gemarkung Deisenhausen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“.
Vorgesehen ist der Neubau eines Sportheimes und eines Trainingsgeländes.
Über den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Anbau an das Vereinsheim und Verlegung des Trainingsplatzes, Sportplatzweg 11, Gemarkung Unterbleichen
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Vorgesehen ist ein Anbau an das Vereinsheim sowie eine Verlegung des Trainingsplatzes. Im Rahmen des vorliegenden Antrages auf Vorbescheid soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Anfrage Zuschuss Schützenverein Deisenhausen für die Erweiterung der Schützenkette
Um ein gelichmäßiges Bild zu erhalten, wird die Schützenkette regelmäßig mit Blankotalern bestückt. Die Schützenkönige werden dann nachgetragen und ein bestimmter Betrag wird fällig. Der Schützenverein bittet um einen Zuschuss der Gemeinde. Der Schützenverein Deisenhausen wird zur Neugestaltung der Schützenkette mit 100 EUR bezuschusst.
Sanierung südlicher Teil der Friedhofsmauer Unterbleichen
Die Friedhofsmauer Unterbleichen ist stark sanierungsbedürftig.
Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Unterbleichen.
Für die Planung sind 20.000 EUR zuschussfähig vom Bistum Augsburg, zur genauen Kostenanalyse muss allerdings ein Vorprojekt gestartet werden. Die Mauer ist Eigentum der Kirche, somit tritt diese auch als Bauherr auf.
Die Gemeinde beteiligt sich mit 10 % der Kosten.
Bouleplatz am Dorfplatz in Deisenhausen
Ein Vereinsmitglied des Sportvereins Deisenhausen äußerte den Vorschlag eines Bouleplatzes am Dorfplatz in Deisenhausen. Der Gemeinderat stellt als Option, dass eine solche Anlage im Garten der Seniorenwohnanlage realisiert werden könnte.
Informationen zur Planung des Kinderspielplatzes in Bleichen
Die Gemeinde hat nun ein Angebot über die Spielgeräte erhalten. Es handelt sich um vier Spielgeräte, ein Tisch mit zwei Bänken und zwei Bänke ohne Lehne. Gesamtkosten inkl. Montage betragen ca. 30.000 EUR. Einige Eltern haben bereits Spenden organisiert und die Banken wurden angefragt. Die Eltern könnten sich auch vorstellen, ein Einweihungsfest für den Spielplatz zu machen.
Die Gemeinde Deisenhausen treibt den weiteren Bau des Kinderspielplatzes in Unterbleichen voran. Die Spielgeräte können bestellt werden
Erweiterung der Öffnungszeiten Kindergarten Unterbleichen
Die Eltern haben den Bedarf der Erweiterung der Öffnungszeiten von 7:15 Uhr auf 7:00 Uhr geäußert. Die Gemeinde Deisenhausen erklärt sich mit der Verlängerung der Öffnungszeiten von 7:15 Uhr auf 7:00 Uhr einverstanden.