Sanierungsfall Gemeindehaus: Beratung über weiteres Vorgehen
Im Laufe des letzten Jahres wurde die Begutachtung des Gemeindehauses in der Seifertshofer Straße an das Büro Hartinger in Thannhausen vergeben. Zur Untersuchung stand die Möglichkeit eines eventuellen Teilabrisses des Hauses. Mittlerweile liegt die Bewertung vor (Vorabzug siehe Anlage) und eine Empfehlung wird gegeben.
Unter Fazit und Empfehlungen heißt es:
Der ehemalige Wohnteil des Gebäudes weist aufgrund seiner schwerwiegenden Schäden eine problematische Situation auf, die eine Instandsetzung und Sanierung fragwürdig erscheinen lässt. Eine umfassende Sanierung, um einen sicheren und funktionalen Zustand zu erreichen, würde umfangreiche Maßnahmen erfordern. Dazu zählen unter anderem der Einbau neuer Fundamente, eine umfassende Sanierung des Kellers sowie eine vollständige Entkernung des Gebäudes. Angesichts des erheblichen Schadensausmaßes und des Alters des Gebäudes erscheint eine solche Sanierung nicht wirtschaftlich vertretbar.
Im Gegensatz dazu befindet sich die Scheune in einem soliden und stabilen Zustand, der weniger umfangreiche Maßnahmen erfordert, um eine langfristige Nutzung zu gewährleisten.
Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchungen und den gezogenen Schlussfolgerungen empfehlen wir daher einen teilweisen Abriss des ehemaligen Wohnbereichs. Die Planung und Umsetzung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen und der ggf. notwendigen Abbruchmaßnahmen können im Rahmen der nächsten Phase des Auftrags durch unser Büro erfolgen.
Ebenfalls empfehlen wir, ein Monitoring im Dachstuhl der Scheune einzurichten, um zu prüfen, ob ein aktiver Insektenbefall vorliegt. Dies kann z.B. durch das Aufkleben von Papier auf die betroffenen Hölzer geschehen. Somit kann festgestellt werden, ob sich im Papier neue Ausfluglöcher der Insekten zeigen. Ein Zeitraum von ca. 1 Jahr würde hier deutliche Aufschlüsse liefern.
Um Beratung und um Entscheidung über das weitere Vorgehen wird gebeten.
Bürgermeister Harald Lenz stellt das Gutachten des Büro Hartinger in Text und Bild vor. Eine Diskussion schließt sich im GR an. Viele Wortmeldungen gehen in die Richtung von weiteren finanziellen Investitionen in das Gebäude abzusehen. Übereinstimmend wird erwogen, das komplette Gebäude mittelfristig abzureißen. Möglichkeiten von (Ersatz-) Raumnutzungen werden andiskutiert. Mit den Vereinen, welche die jetzigen Räumlichkeiten momentan noch nutzen, wird Bürgermeister Harald Lenz ins Gespräch gehen und sie über das geplante Vorhaben informieren.
Antrag GR Steidle: Schaukästen/Anschlagtafeln für die Vereine der Gemeinde
Gemeinderat Markus Steidle hat im Schreiben vom 09.05.2024 an Bürgermeister Harald Lenz das Anbringen von Schaukästen oder Anschlagtafeln, vorwiegend für die Zwecke der örtlichen Vereine, beantragt. So sollen in der Nähe von den Neubaugebieten entsprechende Informationsmöglichkeiten entstehen, um junge Familien zu erreichen. Ebenso soll eine Möglichkeit zum Aushang im Ortsteil Seifertshofen installiert werden.
Die Kosten pro Schaukasten/Anschlagtafel liegen bei 700,00 Euro bis 1.100,00 Euro. Mögliche Standorte wurden in vergangenen Sitzungen bereits andiskutiert.
Um Beratung wird gebeten.
Bürgermeister Harald Lenz begrüßt den Antrag und übergibt GR Markus Steidle das Wort, um das Anliegen vorzustellen. Die Schaukästen sind ohne Schlüssel zu öffnen. So können Vereine problemlos ihre Veranstaltungen publik machen.
Der GR befürwortet die Anschaffung von 3 Schaukästen:
1 x für Seifertshofen (mit Standbeinen, Standort Ortmitte, in der Nähe zur Kurve)
2 x für Ebershausen (jeweils ohne Standbeine, Standorte bei
Raiffeisenbank/Pfennigfuchser und beim alten Sportplatz/Sportheim).
Antrag des Musikvereins auf finanzielle Unterstützung beim Instrumentenkauf
Mit einem Schreiben beantragt der Musikverein Ebershausen finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung einer neuen Tuba. Die Anschaffungskosten liegen bei 6.300,00 Euro. Der Verein bittet um eine Kostenbeteiligung von 10%.
Die Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung vom 23.02.2021 benennen Musikinstrumente nicht explizit in der Fördermasse, schließt sie jedoch auch nicht aus. Nach der Beschreibung im schriftlichen Antrag gehört die Tuba zum Inventar des Musikvereins.
Um Beratung und Beschluss wird gebeten.
Bürgermeister Harald Lenz übergibt das Wort an GR und Musikvorstand Thomas Reng. Herr Reng erläutert dem GR die Antragstellung. Die alte Tuba hat mehrere Jahrzehnte gute Dienste geleistet, kann jetzt aber nicht mehr zufriedenstellend repariert werden.
Der GR beteiligt sich an den Anschaffungskosten für eine neue Tuba in Höhe von 10 % des Kaufpreises.
Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle, Fl.Nr. 157, Gemarkung Ebershausen
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle. Die Bestätigung der Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt liegt noch nicht vor. Sofern eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bestätigt wird, wäre das Vorhaben zulässig.
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt bestätigt wird.
Sonstiges
| • | GR Tobias Schlosser informiert darüber, dass die Rasenfläche beim alten Sportheim momentan nicht vom Sportverein gemäht werden kann. Dies liege daran, dass die Säuberungsarbeiten nach der Baumaßnahme der LEW noch nicht getätigt wurden. Bürgermeister Harald Lenz sichert zu, die zuständige Firma zu kontaktieren und nachzuhaken. |
| • | GR Sonja Rittler informiert, dass sie den Wassertrog am Friedhof seit zwei Jahren regelmäßig säubert. Sie bittet darum, dass eine Person für die Reinhaltung des Wassertrogs beauftragt wird. Vielleicht gebe es ja eine Empfehlung für die Pflege vom Hersteller. Bürgermeister Harald Lenz wird sich nach Möglichkeiten erkundigen. |