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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 13/2024
Breitenthal
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Juni 2024

4. Änderung des Flächennutzungsplan (im Bereich des BP ‚Kirchenweg Süd‘); Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB; Abwägungsbeschlüsse. Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenweg Süd“ zu ändern. Ebenfalls wurde beschlossen die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Der Beschluss wurde am 09.02.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung hat daraufhin in der Fassung vom 08.02.2024, zusammen mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 19.02.2024 bis zum 20.03.2024 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Unterlagen konnten ebenfalls auf der Homepage der VG Krumbach (https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) heruntergeladen werden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nun gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

A)

16 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen bzw. Bedenken zur Planung oder erklärten das Einverständnis mit der Planung

B)

Über die Anregungen von 6 Behörden und Träger öffentlicher Belange ist Beschluss zu fassen

C)

Von Seiten der Bürger wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

•der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung - bestehend aus Planzeichnung und der Begründung - wird entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse überarbeitet.

•Die Verwaltung wird beauftragt den so geänderten Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bebauungsplan Nr. 16 „Kirchenweg Süd“; Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB; Abwägungsbeschlüsse. Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplan „Kirchenweg Süd“ beschlossen. In der Sitzung am 16.10.2023 wurde die Überführung des Bebauungsplans vom beschleunigten Verfahren in das Regelverfahren beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Der Beschluss wurde am 09.02.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans hat daraufhin in der Fassung vom 08.02.2024, zusammen mit Begründung inkl. Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Gutachten in der Zeit vom 19.02.2024 bis zum 20.03.2024 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Unterlagen konnten ebenfalls auf der Homepage der VG Krumbach (https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) heruntergeladen werden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nun gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

A)

16 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen bzw. Bedenken zur Planung oder erklärten das Einverständnis mit der Plan

B)

Über die Anregungen von 6 Behörden und Träger öffentlicher Belange ist Beschluss zu fassen

C)

Von Seiten der Bürger wurden 2 Anregungen zur Planung vorgebracht

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

der Vorentwurf des Bebauungsplanes ‚Kirchenweg Süd‘ - bestehend aus Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), Hinweisen und nachrichtlicher Übernahme (Teil C) und der Begründung - wird entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse überarbeitet.

Die Verwaltung wird beauftragt den so geänderten Bebauungsplanentwurf „Kirchenweg Süd“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Isolierte Befreiung auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes; Hauptstraße 11, OT Nattenhausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB, der durch die Satzung „Ortsabrundung Nattenhausen“ definiert wurde. Laut der Ortsgestaltungssatzung, die nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO erlassen wurde, dürfen Einfriedungen, die im Umkreis von fünf Metern zu öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen liegen, eine Höhe von 1,30m nicht überschreiten.

Zunächst wurde eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80m beantragt. Diese Befreiung wurde mit Beschluss in der Sitzung vom 03.06.2024 abgelehnt und eine Befreiung von 1,65m ab OK Gehweg in Aussicht gestellt. Hierzu wird nun eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,75m ab Oberkante Gehweg beantragt, mit der Begründung, dass dann aufgrund der Halterung innen nicht alles wieder entfernt werden müsste.

Der Gemeinderat hat beschlossen, der isolierten Befreiung nicht zuzustimmen.

Errichtung einer offenen Überdachung (1. Bauabschnitt), Steinbach 2, Gemarkung Breitenthal

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet“. Geplant ist die Errichtung einer offenen Überdachung.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Aufstellung Bebauungsplan „Mohrenhausen - Nordöstlicher Ortsrand“ und Änderung Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Kettershausen beteiligt die Gemeinde Breitenthal als Träger öffentlicher Belange. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Nachbargemeinde.

Präventionsmaßnahmen an den Koiteichen Nattenhausen

Nach einem Ortstermin mit dem Biberberater ist auf der Halbinsel eine Biberburg. Im gesamten Uferbereich der Weiher sind Grabungen durch die Biber festzustellen. Da überall Röhren einbrechen und um einen Dammbruch zu verhindern, sollen die Ufer mit Baustahlmatten verbaut werden. Das Landratsamt Günzburg hat hierzu eine Genehmigung erteilt und bittet die Gemeinde um Kostenbeteiligung. Die Arbeiten werden im Herbst durchgeführt. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kennt

Wertstoffhof Breitenthal

Bei den vergangenen Hochwasserereignissen wurde der Wertstoffhof sehr in Mitleidenschaft gezogen. Der Gemeinderat war sich einig, dass keine hohen Investitionen in den Wertstoffhof mehr getätigt werden. Es wird geprüft, ob mit geringstem Aufwand die Weiterführung möglich ist.