Die Gemeinde Waltenhausen weist alle Waldbesitzer sowie Grundstückseigentümer darauf hin, dass entlang öffentlicher Straßen, Wege und Plätze das erforderliche Lichtraumprofil, sowie die Verkehrssicherheit sicherzustellen ist. - Waldbesitzer werden aufgefordert, überhängende Äste und sonstigen Bewuchs zurückzuschneiden, dass das erforderliche Lichtraumprofil hergestellt und dauerhaft freigehalten wird. - Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen, die die Sicht Öffentlicher Straßen und Wege beeinträchtigen, entsprechend zurückzuschneiden. Die erforderlichen Arbeiten sind bis spätestens 20.07.2026 durchzuführen. Wir bitten um Beachtung, dass die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Verkehrsflächen jederzeit gewährleistet sein muss. Nach Ablauf der Frist behält sich die Gemeinde vor, weitere Maßnahmen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu veranlassen.