Hr. Hartmann vom Ingenieurbüro stellt nochmal die Planung für die 2 Bahnübergänge in Haupeltshofen vor. Der Vorschlag der Anlieger, den südlichen Bahnübergang zu erhalten würde geschätzte Kosten in Höhe von 0,8 Bis 1 Mio. Euro verursachen und nicht gefördert werden. Da die Frequentierung zu gering ist, wird der Vorschlag nicht weiterverfolgt. Bei Schließung des Bahnübergangs wird der Ausbau des Ersatzwegs, westlich der Bahnlinie vom Bund, dem Freistaat Bayern und der Dt. Bahn finanziert. Auf die Gemeinde kommen dafür keine Kosten zu. Der Ausbau beinhaltet eine Asphaltierung der Fahrbahn mit 3,50 Meter Breite sowie mehrere Ausweichstellen. Zusätzlich wird am südlichen Ortsende eine Wendemöglichkeit für LKW errichtet. Der nördliche Bahnübergang, der technisch gesichert wird, soll um einen Fußgängerüberweg inkl. Anbindung an den bestehenden Weg erweitert werden. Über den vorliegenden Bestandsschutz die 2 Bahnübergänge zu erhalten kann das Vorhaben der Bahn nur verzögern. Dann werden die Maßnahmen über ein Planfeststellungsverfahren durchgesetzt.
Um die Finanzierung des Ersatzwegs nicht zu gefährden muss der Bahn bis Ende Juli ein Beschluss des Gemeinderats vorgelegt werden.
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Beitritt neue Kommunen
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Aufnahme der Marktgemeinde Wittislingen (LK Dillingen a. d. Donau) und der Stadt Donauwörth (LK Donau-Ries) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden, insbesondere konnte weiteres Personal für den Außendienst gewonnen werden. Das gKU besteht derzeit aus 49 Trägerkommunen.
Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).
Der Gemeinderat von Aletshausen stimmt dem Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zu.
Erlass Kindergartengebührensatzung
Bei der Gemeinderatssitzung am 17.04.2023 hat der Gemeinderat die Erhöhung der Kindergartengebühren beschlossen. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens Aletshausen muss neu erlassen werden.
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung neu zu erlassen.
Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses, Hauptstraße 11, Fl. Nr. 31, Gemarkung Winzer
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Geplant sind der Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens sowie der Neubau eines Einfamilienhauses.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Verschiedenes
| • | GR Veitleder weist auf ein Risiko beim Notausstieg über die vorhandene Außentreppe im Bürgerheim Winzer hin. Dort ist die Außentreppe nicht gegen Aufstieg von unten abgesichert. Dies stellt ein Risiko für spielende Kinder dar. Es ist zu überlegen ob dafür eine Zugangssicherung evtl. mit Rückenschutzbügel montiert werden kann. Von der Fa. Munck liegt dafür ein Angebot vor. |
| • | Für den Kindergarten wird ein neues Außen-Spielgerät angeschafft: |
| Mini-max-Klettergerät, verzinkt und pulverbeschichtet, Kosten ca. 6.700,- Euro brutto. Der Elternbeitrat beteiligt sich mit einem beachtlichen Zuschuss. | |
Dem Kauf des mini-max-Klettergeräts wird zugestimmt.