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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 14/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Zürückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen

Das üppige Wachstum von Bäumen und Sträuchern hat dazu geführt, dass diese an vielen Stellen über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Straßenraum hinausragen. Sicher sollte man hier nicht kleinlich sein, aber es geht natürlich nicht, dass durch überhängende Zweige und Äste Gehsteige nur noch eingeschränkt benutzt werden können oder an einzelnen Stellen ganz überwuchert sind. Dies ist nicht nur eine Belästigung für die Fußgänger, sondern kann auch ernstzunehmende Gefahren heraufbeschwören, wenn Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen.

So dürfen Bäume und Sträucher nicht in den für den Verkehr bestimmten Raum von Straßen, Wegen und Gehwegen hineinragen. Die gesetzlich freizuhaltenden Lichtraumprofile können den beiden Skizzen entnommen werden.

Überprüft werden sollte in diesem Zusammenhang auch, ob die Straßenbeleuchtung eingewachsen ist und die Straßenschilder an der Grundstücksgrenze nicht durch den Bewuchs auf dem Grundstück verdeckt und damit unleserlich sind. Auch das ist Aufgabe eines Grundstückseigentümers. Es ist wichtig und kann in Notfällen lebensrettend sein, dass die Straßen sichtbar bleiben und schnelle Orientierung für Nichtortskundige und vor allem auch Rettungsdienste ermöglichen.