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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 14/2025
Aletshausen
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Aletshausen

Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.239.350,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 3.692.150,00 EUR

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)  — 450 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  — 180 v.H.

2.

Gewerbesteuer  — 310 v.H.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht

aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Krumbach, 23. Juni 2025

Gemeinde Aletshausen
gez. Duscher, 1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 17.06.2025, Nr. 20, Az. 9412.0 festgestellt, dass keine genehmigungspflichtige Teile enthalten sind.

III.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Krumbach, 23. Juni 2025
gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende