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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 14/2025
Ebershausen
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Ebershausen

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Ebershausen folgende Satzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

a)

bei Urnenbestattungen  — 320,00 Euro,

b)

bei Erdbestattungen  — 940,00 Euro,

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 80,00 Euro,

(3) Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt 40,00 Euro.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ebershausen, 24. Juni 2025

Gemeinde Ebershausen
Harald Lenz, Erster Bürgermeister