Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Ebershausen folgende Satzung:
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Bestattungsgebühren
| (1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt | ||
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| a) | bei Urnenbestattungen — 320,00 Euro, |
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| b) | bei Erdbestattungen — 940,00 Euro, |
(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 80,00 Euro,
(3) Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt 40,00 Euro.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ebershausen, 24. Juni 2025