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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 14/2025
Deisenhausen
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Deisenhausen

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Deisenhausen folgende Satzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

a)

bei Verstorbenen

bis zum vollendeten 7. Lebensjahr  — 600,00 Euro,

b)

bei Aschenurnen —  450,00 Euro,

c)

bei Aschenurnen

mit vorangegangener Aussegnung  —  550,00 Euro,

d)

bei allen anderen Fällen

bei einer Grabtiefe von 1,80 Meter  — 1.000,00 Euro,

e)

bei allen anderen Fällen

bei einer Grabtiefe von 2,40 Meter — 1.100,00 Euro,

f)

bei Exhumierungen  — 1.700,00 Euro.

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 60,00 Euro,

(3) Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt 25,00 Euro.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Deisenhausen

Deisenhausen, 26. Juni 2025
Bernd Langbauer, Erster Bürgermeister