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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 15/2023
Deisenhausen
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Bekanntmachung anderer Behörden

Zweckverband Hochwasserschutz Günztal, Landkreis Unterallgäu Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Vom 10. Januar 2023

I.

Auf Grund Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,

er schließt

im Verwaltungshaushaltin

den Einnahmen und Ausgaben mit

134.600,00 €

und

im Vermögenshaushalt

1.121.100,00 €

in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

Verwaltungsumlagen:

Entsprechend § 18 Abs. 6 der Verbandssatzung vom 03.12.2018 tragen die Mitglieder – außer dem Landkreis Unterallgäu – jeweils 1/7 der angefallenen Kosten für Verwaltung und Verwaltungspersonal (insgesamt vorläufig 26.900,00 €). Diese Kosten werden auf die sieben Mitgliedsgemeinden in gleichen Teilen aufgeteilt.

Der vorläufige ungedeckte Unterhaltsaufwand für das HRB Eldern beträgt 92.100,00 €. Hierfür werden entsprechend § 18 Abs. 3 und 4 folgende vorläufige Umlagen erhoben:

- Landkreis Unterallgäu

16.294,34 €

- Markt Ottobeuren

42.505,99 €

- Gemeinde Westerheim

14.168,66 €

- Markt Babenhausen

8.502,67 €

- Gemeinde Deisenhausen

10.628,34 €

Diese Umlagen werden jeweils am 01.07.2023 zur Zahlung fällig. Nach dem Jahresschluss erfolgt eine entsprechende Abrechnung der Umlage zu den Kostenpositionen entsprechend der Festsetzungen der Verbandssatzung.

Investitionsumlagen/Schuldendienstumlage:

Der durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt voraussichtliche nicht gedeckte Investitionskostenbedarf, von 1.104.500,00 € wird über eine Investitionsumlage erhoben. Hierzu haben entsprechend § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung

zu übernehmen.

Die vorläufigen Investitionsumlagen werden erst nachdem die Anforderung und entsprechende Aufteilung des Investitionsbedarfs auf die Bauwerke und Mitglieder durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten erfolgt ist erhoben. Sie sind nach Erhebung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Ottobeuren, den 10. Januar 2023

Zweckverband Hochwasserschutz Günztal

Landkreis Unterallgäu

Fries, Verbandsvorsitzender

II.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Hochwasserschutz Günztal in Ottobeuren, Marktplatz 6, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.