Neubau Feuerwehrhaus - Vorstellung Varianten
Das Architekturbüro Axmann + Weiss stellte vier verschiedene Dachvarianten zum Neubau des Feuerwehrhauses vor, ebenso den mit dem Arbeitskreis abgestimmten Grundriss und das Ergebnis der Höhenvermessung.
Die Kostenschätzung mit 1,5 Mio. Euro wurde erläutert. Insbesondere wurde die Höhe der Planungskosten diskutiert.
Diesbezüglich wurde angemerkt, dass das Architekturbüro mit rund 20% Planungskosten von der Gesamtsumme rechnet; dies sei absolut angemessen. Kosten für die Fachplanung könne man sicherlich reduzieren.
Die anwesenden Kommandanten beider Feuerwehren bekannten sich zum gemeinsamen Feuerwehrhaus-Neubau.
Der Gemeinderat hat beschlossen, nach der Kostenschätzung mit 1,5 Mio. € ein gemeinsames Feuerwehrhaus für beide Feuerwehren zu bauen. Eine Kostenreduzierung ist auf jeden Fall anzustreben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, Variante 2 zu favorisieren, d.h. auf der Halle soll ein Satteldach Nord-Süd und auf dem Sozialtrakt ein Dach mit Ost-West-First-Richtung sowie der Anschluss unter der Traufe der Halle geplant werden. Außerdem ist die Höhenlage des künftigen Feuerwehrhauses wegen des vergangenen Hochwassers unbedingt zu beachten.
Danach erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Schwaben und dem Kreisbrandrat, über das BM Wohlhöfler den Gemeinderat im Anschluss informiert.
Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehren
Die Kommandanten der Feuerwehren haben Ausrüstungsgegenstände zusammengestellt, um künftig bei Hochwasser gut ausgestattet zu sein:
Beschaffung von 2 Rollcontainern (Breitenthal und Nattenhausen), die rein für das Hochwasser ausgerüstet sind mit Notstromaggregat, Nasssauger, Tauchpumpe, Schmutzwasserpumpe usw.
Weiterhin könnte an die Beschaffung eines kleinen Autoanhängers je Feuerwehr angedacht werden, insbesondere im Hinblick auf künftige Hochwasserereignisse.
Der Gemeinderat kam ohne Beschluss überein, für die benötigte Ausrüstung Angebote einzuholen.
5. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Kettershausen
Die Gemeinde Kettershausen beteiligt die Gemeinde Breitenthal bei der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die Planung der Gemeinde Kettershausen.
Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes um Rezeption und Büro sowie ein kleines Appartement für den Betriebsleiter, Oberrieder Weiherstraße 7, Gemarkung Breitenthal
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Günztal“. Es wurde eine Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes um Rezeption und Büro sowie ein kleines Appartement für den Betriebsleiter beantragt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Neukalkulation der Wasser- und Kanalgebühren für den Abrechnungszeitraum 2025 - 2028
Letztmals wurden im Jahr 2020 die Wasser- und Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2021- 2024 neu berechnet. Seitdem gilt eine Wassergebühr von 0,81 €/ m³ und eine Entwässerungsgebühr von 2,20 €.
Nachdem das KAG einen maximalen Kalkulationszeitraum von 4 Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation vorgenommen. Hierbei ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 folgende Ergebnisse:
| künftiger Gebührensatz | Bemerkung | Vsl. Höhe der Sonderrücklage zum Ende des künftigen Kalkulationszeitraums (gerundet) |
| 0,81 €/ m³ | Aufbau Sonderrücklage | 20.000 € |
| künftiger Gebührensatz | Bemerkung | Vsl. Höhe der Sonderrücklage zum Ende des künftigen Kalkulationszeitraums (gerundet) |
| 2,95 €/ m³ | Auflösung aller Sonderrücklagen | - € |
Die Kalkulationen werden zur Kenntnis genommen.
Der Gebührensatz für die Wasserversorgung soll weiterhin 0,81 €/ m³ betragen. Der Gebührensatz für die Entwässerung wird auf 2,95 €/ m³ angehoben.
Eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist daher nicht erforderlich.
Die Anpassung des Gebührensatzes für die Entwässerung erfolgt im nachfolgenden Tagesordnungspunkt durch die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Im Rahmen der neuen Gebührenkalkulation wurde eine neue Entwässerungsgebühr von 2,95 €/ m³ errechnet. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS) ist deshalb in § 10 anzupassen.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS).
Dammbrüche am Oberrieder Weiher - Weiteres Vorgehen
Nach einer Besprechung mit den Landratsämtern Günzburg und Unterallgäu sowie den Wasserwirtschaftsämtern Donauwörth und Kempten soll für das weitere Vorgehen ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden. Der Oberrieder Weiher wurde bereits vom Gesundheitsamt untersucht und zum Baden wieder freigegeben.
Hochfrequenzanlage auf Flur Nr. 943/1 Breitenthal
Die Firma Dimofas hat mitgeteilt, dass einige Maststandorte geprüft werden und auch der Mast in Breitenthal unter diese erneute Bedarfsprüfung fällt.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
Friedhofsmauer Nattenhausen Nord verputzen
Der Gemeinderat wurde gebeten, die Friedhofsmauer Nord in Nattenhausen zu verputzen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kirchenmauer so zu belassen.
Sonstiges
VG-Wanderpokal
Die Fußballvereine aus Breitenthal, Deisenhausen, Ebershausen und Wiesenbach veranstalten wieder ein jährliches Fußball-Turnier. Die VG-Gemeinden werden hierzu einen Wanderpokal stiften.
Dauerhafte Schließung Wertstoffhof Breitenthal
Bei den vergangenen Hochwasserereignissen wurde der Wertstoffhof sehr in Mitleidenschaft gezogen. Nach eingehender Überprüfung wurde festgestellt, dass der Wertstoffhof nicht ohne größeren Aufwand (Zaun, Unterstand) weitergeführt werden kann.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass der Wertstoffhof in Breitenthal dauerhaft geschlossen bleibt.