Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 15/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Mai/Juni 2024 ab sofort die nachfolgenden Gebührenermäßigungen gewähren:
- Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50 % reduziert.
- Wird die Leistung vordringlich beantragt (Erledigung innerhalb 4 Wochen), wird der Dringlichkeitszuschlag in Höhe von 20 % nicht verrechnet.
Die Ermäßigungen gelten für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, und unter der Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.