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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 15/2025
Breitenthal
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Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breitenthal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 07.07.2025

sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 07.07.2025

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Breitenthal folgende Satzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

a)

bei Verstorbenen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr  — 600,00 Euro,

b)

bei Aschenurnen 450,00 Euro,

c)

bei Aschenurnen mit vorangegangener Aussegnung  —  550,00 Euro,

d)

bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 1,80 Meter  — 1.200,00 Euro,

e)

bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 2,40 Meter  — 1.250,00 Euro,

f)

bei Exhumierungen  — 1.700,00 Euro.

(2)

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt  — 60,00 Euro,

(3)

Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt  — 30,00 Euro.

(4)

Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Gemeindebezirks werden keine Gebühren erhoben.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Breitenthal
Breitenthal, 07. Juli 2025
Gabriele Wohlhöfler, Erste Bürgermeisterin