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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 15/2025
Waltenhausen
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Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Waltenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen

sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 26.06.2025

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Waltenhausen folgende Satzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

a)

bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

400,00 Euro,

b)

bei Aschenurnen

350,00 Euro,

c)

bei allen anderen Fällen

800,00 Euro

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich die Gebühr um 50 %.

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses (einschließlich Reinigung)

beträgt  — 75,00 Euro,

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gemeinde Waltenhausen
Waltenhausen, 26. Juni 2025
Alois Rampp, Erster Bürgermeister