Bauantrag 2025/4 - Anbau eines Carports an eine bestehende Garage, Birkenweg 2, Gemarkung Deisenhausen
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „An der Hochstraße“. Geplant ist der Anbau eines Carports an eine bestehende Garage. Hierzu ist eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans notwendig, nachdem lt. § 6 Abs. 3 bei beiderseitigem Grenzanbau die Garagen einschließlich sonstiger Nebengebäude einheitlich zu gestalten sind, da sich die beiden Gebäude in ihrer Gestaltung unterscheiden. Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiung erteilt.
Satzung zur 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung der Bestattungsgebühren
Vom beauftragten Bestattungsunternehmer wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass mit den bisherigen Preisen keine kostendeckende Beisetzung mehr erfolgen kann. Daher ist eine Preiserhöhung erforderlich. Diese Preise werden aber als Festpreis bis 31.12.2028 garantiert.
Aus diesem Grund ist die Satzung der Gemeinde Deisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu ändern. Die dabei vorgesehenen Gebührensätze entsprechen den tatsächlichen Kosten, die auf gerade 50 € Beträge gerundet wurden.
Der Gemeinderat Deisenhausen beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Friedhofsmauer Oberbleichen
Am 03.06.2025 fand ein Ortstermin zur Begutachtung der Standsicherheit der Friedhofsmauern bei der Filialkirche St. Zeno in Oberbleichen statt. An diesem Termin nahm der „örtliche Statiker“, Herr Michael Probst, teil.
Nach Abschluss der Besichtigung und einem offenen Gedankenaustausch der Gesprächsteilnehmer, können folgende Ergebnisse festgehalten werden:
| 1) | Die Standsicherheit der Friedhofsmauer ist trotz einiger Schadstellen an der Maueroberfläche gegeben. Kleinere Verwerfungen, Rissbildungen und Abplatzungen der Putzoberflächen stellen in erster Linie optische Mängel dar. | |
| 2) | Auf der Südseite des Friedhofs, im Bereich des Kirchturms, bildet sich ein Riss bzw. ein kleines Loch an der Geländeoberkante. | |
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| Dies resultiert aus der Ansammlung von Oberflächenwasser bei entsprechend starken Niederschlägen, da hier der tiefste Punkt liegt. | |
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| Um diese Schwachstelle zu sanieren und ein etwaiges großflächiges Unterspülen der Friedhofsmauer bzw. des Fundaments zu verhindern, sollte das Wasser in diesem Bereich gezielt gefasst werden (Sickerschacht oder Sinkkasten) und dann verrohrt unter der Mauer hindurch in den Hang abgeführt werden. Um Ausspülungen im Hang zu reduzieren, sollte die Verrohrung bis zu den bereits ausgeführten Steinverbauten verlängert werden. | |
| 3) | Um die andauernden und natürlichen Erosionen der Geländeoberflächen der Hangflächen außerhalb der Friedhofsmauern abzumindern und in erster Linie das Freilegen der Fundamentunterkanten zu unterbinden, sollten die Fundamentfüße entsprechend geschützt werden. | |
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| Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen: | |
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| - | natürlicher Bewuchs bzw. entsprechende Bepflanzungen |
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| - | punktuelle Verbaumaßnahmen des Hangs mit entsprechenden Verfüllungen |
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| - | punktuelle Verstärkungen der Fundamentfüße mit Ortbeton, die ebenfalls mit Erdreich verfüllt/überschüttet werden |
Unabhängig von allen Maßnahmen sind objektive und regelmäßige Sichtkontrollen vorzunehmen, um bei evtl. auftretenden Veränderungen rechtzeitig geeignete Schritte einleiten zu können.
Die Gemeinde Deisenhausen erstellt einen Wasserfangkasten und führt das Wasser gezielt ab.
Vorbesprechung Baugebiet Unterbleichen
Vorentwurf mit Festsetzungen zum Bebauungsplan, siehe Anlage.
In der Sitzung können Sie die Punkte und Festsetzungen gerne vorbesprechen. Insbesondere folgende Punkt:
| • | Namensgebung Baugebiet |
| • | Dachformen, Dachneigungen |
| • | Wandhöhen |
| • | Einfriedungen |
| • | Planzeichnung (Straßenführung, Grundstücksaufteilung, usw.) |
1. BGM Langbauer prüft, ob der Waldbereich links der Straße etwas verschmälert und ein Buschbereich hergestellt werden kann. Damit würde die Baumfallgrenze in den Bauplätzen etwas schmäler werden.
Ebenfalls prüft er, ob der Wendehammer für die Feuerwehr groß genug ist.
Außerdem könnte die Größe der Bauplätze teilweise angepasst werden, wodurch ein zusätzlicher Platz entstehen könnte. Dazu soll die Stichstraße nach Süden verschoben werden, um weiteren Platz im Norden zu gewinnen.
Im Vorentwurf des Bebauungsplan angepasst werden sollen folgende Punkte:
| - | Grundflächenanzahl: zu niedrig, Anpassung auf z.B. 0,5 |
| - | Geschossflächenzahl: ebenfalls etwas erhöhen |
| - | Begrenzung der Fürsthöhe, nicht der Wandhöhe |
| - | Dachform Wohnhaus: Flachdach und Pultdach sollen nicht zulässig sein |
| - | Wandhöhe: Einstöckiges Haus anpassen auf mind. 4,20 m |
| - | Zaunhöhe: erhöhen auf 1,50 m |
| - | Entwässerungsschacht mit Zisterne wird von der Gemeinde verbaut |
Diese Vorgaben sollen dem Planungsbüro als Grundlage für die Beplanung dienen.
Sonstiges
| Hochwasservorsorge | |
| - | Wasserrückhaltebecken Ottobeuren: |
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| das dritte Becken kann bereits im Handbetrieb eingestaut werden, die ersten beiden Becken laufen bereits automatisch. Bei Becken vier beginnt die Bauphase und Becken fünf ist in Planung. Mit einer Fertigstellung ist bis 2029 zu rechen. |
| - | Die Gemeinde Deisenhausen ist aktiv im Zusammenschluss der Günzanlieger dabei, um neue Möglichkeiten zum zusätzlichen Hochwasserschutz zu finden. |
| Glasfaserausbau | |
| - | Das letzte Cluster für Deisenhausen wurde mittlerweile aufgesprüht. |
| - | Der Kabelbau soll 2025 abgeschlossen werden. |
B 16 Krumbacher Berg – Parkplatz Einfahrt Nordhofen
Die Gemeinde ist mit der neu geschaffenen Verkehrsführung nicht zufrieden. Wegen der durchgezogenen Linie müssen die Landwirte vermehrt die B 16 nutzen, da sie diese nicht mehr auf direktem Wege überqueren dürfen. Bgm. Langbauer ist bereits mit dem Straßenbauamt in Kontakt.
Gefährdungsbeurteilung Feuerwehrhaus
Die Gemeinde hat für die Feuerwehrhäuser Deisenhausen und Bleichen eine Gefährdungsbeurteilung beauftragt.