Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art. 6, 7 Abs. 2 Landeswahlgesetz, §§ 5, 6 Landeswahlordnung, § 90a Landeswahlordnung) für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Wegen der anstehenden Sommerferien mit evtl. Sitzungspause dieses Mal bereits so früh. Bitte den Wahlvorstand mit dem beiliegenden Datenblatt bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Bitte beachten: Nach Art. 7 Abs. 3 LWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Beauftragte für Wahlkreisvorschläge und ihre Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Bürgermeister Harald Lenz informiert, dass er bei der Wahl kein Amt übernehmen kann, da er als Direktkandidat für den Bezirkstag kandidiert.
Ebenso teilt Bürgermeister Harald Lenz mit, dass noch weitere Personen als Beisitzer nachgemeldet werden können.
Der Gemeinderat bestellt die/den Wahlvorstand für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der/des Wahlvorstände/s anschreiben.
Antrag auf finanzielle Unterstützung des Musikvereins Ebershausen e.V. bei der Beschaffung einer neuen Musikanlage
Mit dem Schreiben vom 04.06.2023 beantragt der Musikverein Ebershausen finanzielle Unterstützung für die Anschaffung einer Musikanlage. Die Kosten belaufen sich lt. Angebot auf 15.916,25 €.
Gemäß Nr. 4.3 der „Richtlinien zur Jugend- und Vereinsförderung“ werden Investitionskosten für Baumaßnahmen, Vereinsfahnen und Trachten mit 10% bezuschusst.
Der GR stimmt dem Antrag des Musikvereis Ebershausen e.V. vom 04.06.2023 auf finanzielle Unterstützung zur Beschaffung einer neuen Musikanlage zu. Die Anschaffungskosten der Musikanlage werden mit 10 % bezuschusst.
Antrag auf Zuschuss des FC Ebershausen für den Austausch eines Flutlichtmasten
Der FC Ebershausen stellt einen schriftlichen Antrag auf einen 10%igen Zuschuss auf die anfallenden Kosten für den Austausch eines Flutlichtmasts und die Überprüfung der Standfestigkeit der Masten.
Der Austausch des bestehenden Holzmasts ist notwendig, damit die Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz vollständig auf LED umgerüstet werden kann. Außerdem sollen in dem Zuge die bisherigen Masten auf Standfestigkeit überprüft werden.
Kosten für den neuen Mast:
Mast: 2.856,00 Euro brutto
Fundament: ca. 2.500,00 Euro brutto
Prüfung Standfestigkeit (TÜV Gutachten): ca. 180,00 Euro brutto
Kosten für die alten Masten:
Prüfung Standfestigkeit, 3 alte Masten (TÜV Gutachten): ca. 540,00 Euro
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.076,00 Euro.
Der GR stimmt dem Antrag des FC Ebershausen e.V. auf finanzielle Unterstützung zum Austausch des Flutlichtmasts und die Überprüfung auf Standfestigkeit der schon vorhandenen Masten zu. Die anfallenden Kosten werden mit 10 % bezuschusst.
Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen auf Gemarkung der Gemeinde
Der Landkreis Günzburg muss, anlehnend an das Windenergiebedarfsgesetz, insgesamt 1,8% seiner Fläche für die Entstehung von Windkraftanlagen ausweisen. Daher ist jede Gemeinde vom Regionalverband Donau-Iller dazu aufgerufen, sich dahingehend zu äußern, auf welchen Flächen, für sie, Windkraft vorstellbar wäre (siehe Suchraumkarte Wind). Hintergrund ist, dass im Bereich des Regionalplans Donau-Iller nicht ausreichend Flächen als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen sind.
Auf der Gemarkung der Gemeinde Ebershausen sind noch keine Windkraftflächen eingetragen. Es wird empfohlen eine Stellungnahme abzugeben, um einer späteren unerwünschten Bebauung zuvorzukommen.
Eine Diskussion schließt sich im GR an. Dem GR ist es wichtig, den Abstand zur Bebauung zu wahren.
Der GR weist das südliche Areal der Gemarkung Eberhausen in Nachbarschaft zum Landkreis Unterallgäu als Standort für Windkraftanlagen aus.
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach für Streusalzkauf
Die Gemeinden Breitenthal, Deisenhausen, Ebershausen und Wiesenbach haben die Firma Jeckle Bagger und Dienstleistungen GmbH, Unterbleichen, mit der Durchführung des Winterdienstes in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet beauftragt.
Für eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes wird das Streusalz für die Lagerstandorte Nattenhausen, Unterbleichen und Ebershausen von der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach gekauft. Die Firma Jeckle Bagger und Dienstleistungen GmbH entnimmt das vorhandene Salz aus den Lagerstandorten nach Bedarf und Verfügbarkeit und gibt die verwendete Salzmenge je Gemeinde auf dem Tagesbericht an.
Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) stellt den beteiligten Gemeinden den jeweiligen Kostenanteil jährlich in Rechnung.
Durch die Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz ist für die Beschaffung und Berechnung des Streusalzes durch die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach der Abschluss einer Zweckvereinbarung sinnvoll.
Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) bzgl. des Kauf von Streusalz zu.
| Sonstiges | |
| • | Bürgermeister Harald Lenz informiert über eine Erstaufforstung im Umfeld der Gutnach. Die Gemeinde wird hierzu Ende des Monats eine Stellungnahme abgeben. |
| • | Weiter dankt er Herrn Franz Steidle für die sehr schöne Gestaltung und Fertigstellung des Kapellenplatzes in Waltenberg. Herr Steidle habe sehr viel persönliches Engagement und Arbeitszeit investiert. Ein Termin zur Segnung wäre im Herbst 2023 denkbar. |
| • | 2. Bürgermeister Johann Dreher spricht die unbefriedigende Personalsituation im Kindergarten St. Martin an. Er schlägt vor, einen Vertreter der St. Simpert Stiftung zur nächsten GR- Sitzung einzuladen. Bürgermeister Harald Lenz sagt dies zu. |