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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 16/2023
Deisenhausen
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Info des Bürgermeisters

Nachdem eine Anfrage aus der Gemeinde Deisenhausen über die Höhe der Aufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters kam, möchte ich hier aus Gründen der Transparenz, folgendes aus der Sitzung vom 14.05.2020 veröffentlichen:

Lt. Anlage 3 des KWBG ist für den ehrenamtlichen ersten Bürgermeister in Gemeinden von 1.001 bis 3.000 Einwohnern eine monatliche Entschädigung zwischen mindestens 3 114,15 € und höchstens 4 671,24 € festzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt eine monatliche Entschädigung für den ersten Bürgermeister in Höhe von 4.000,00 € festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 11:1

Der Bürgermeister trägt die Krankenkassenkosten selbst.