Nachdem eine Anfrage aus der Gemeinde Deisenhausen über die Höhe der Aufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters kam, möchte ich hier aus Gründen der Transparenz, folgendes aus der Sitzung vom 14.05.2020 veröffentlichen:
Lt. Anlage 3 des KWBG ist für den ehrenamtlichen ersten Bürgermeister in Gemeinden von 1.001 bis 3.000 Einwohnern eine monatliche Entschädigung zwischen mindestens 3 114,15 € und höchstens 4 671,24 € festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt eine monatliche Entschädigung für den ersten Bürgermeister in Höhe von 4.000,00 € festzusetzen. Abstimmungsergebnis: 11:1
Der Bürgermeister trägt die Krankenkassenkosten selbst.