Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art. 6, 7 Abs. 2 Landeswahlgesetz, §§ 5, 6 Landeswahlordnung, § 90a Landeswahlordnung) für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.
Elternbeiträge für den Kindergarten Waltenhausen
Im Rahmen der Amtshilfevereinbarung ist das KiTA-Zentrum St. Simpert für den Einzug der Elternbeiträge und die Bestimmung der Höhe zuständig. Die Festlegung der Höhe soll in Einklang mit der politischen Gemeinde getroffen werden.
Da in unmittelbarer Nähe in Aletshausen bereits ein Kindergarten besteht, sollen die Gebühren an die dort geltenden angeglichen werden.
Der Einführung der Elternbeiträge ab 01.09.2023 für den Kindergarten St. Georg Waltenhausen wird gemäß der Aufstellung zugestimmt.
Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan einzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen. Ziel ist es, mindestens einen Flächenanteil von 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern. Dies entspricht den Vorgaben des Bundes, die in dem seit 01.02.2023 in Kraft befindlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern festgeschrieben sind.
Im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens wurden neu erarbeitete Suchraumkarten erstellt. Diese Karten zeigen die regionalen Flächen (Suchräume), die nach Ausschluss einer Reihe nicht für die Windenergienutzung geeigneter Bereiche übrig geblieben sind. Es handelt sich noch nicht um geplante Gebiete für Vorranggebietsfestlegungen im Regionalplan, sondern lediglich um Bereiche, innerhalb derer Gebiete zur Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergie gesucht werden sollen. Die Suchraumkulisse beinhaltet deshalb deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden weitere Belange berücksichtigt, welche die Suchraumkulisse deutlich verkleinern werden.
Die Gemeinde Waltenhausen legt eine Fläche, nord-westlich von Waltenhausen „Am Krebsbach“ als mögliches Vorranggebiet für die Windenergie aus.
Neubau einer Montage-Lagerhalle, Fl.Nr. 8 und 9, Gemarkung Hairenbuch
Das Bauvorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.
Geplant ist der Neubau einer Montage- inkl. Lagerhalle.
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich erteilt. Das Einvernehmen gilt als erteilt sobald die unterschriebenen Abstandsflächenübernahmeformulare bei der Verwaltung eingegangen sind. Vom Gemeinderat wird auf das Fehlen von Sanitäranlagen hingewiesen.
| Verschiedenes | |
| • | Die bestehenden Strom- und Wärmezähler im Pfarrhof sollen entfernt werden. Da die Gemeinde den Hauptanteil der Energiekosten trägt ist dies nicht mehr notwendig und verursacht unnötige Kosten. Von der Kirchenstiftung soll eine Pauschale an die Gemeinde für die Mitnutzung entrichtet werden. |
| • | Der Kiesweg im Friedhof ist mit dem Rollstuhl oder einem Rollator sehr schwer befahrbar. Es wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung diskutiert. Nun sollen Vorschläge bzw. Angebote von 3 Garten- und Landschaftsbaubetrieben eingeholt werden. |
| • | Der öffentliche Bücherschrank wurde nun zusammengebaut und wird noch von der Künstlergruppe „Kellerasseln“ bemalt. Kosten für das Material übernimmt die Gemeinde. Weiter ist zu klären auf welchem Sockel der Kasten am Standort „altes Lagerhaus“ montiert werden kann. |