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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 18/2023
Deisenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2023

Energetische Modernisierung am bestehenden Wohnhaus, Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben, Lochfeldhof 1, Gemarkung Oberbleichen

Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist aus Sicht der Gemeinde gem. §35 Abs. 2 BauGB privilegiert.

Geplant ist die Energetische Modernisierung am bestehenden Wohnhaus als auch der Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Landratsamt Günzburg hat zu prüfen, ob Beeinträchtigungen öffentlicher Belange gem. §35 Abs. 3 BauGB vorliegen.

Neubau eines Wohnhauses mit Garage und einer Büroeinheit, Hauptstraße, Fl.Nr. 68/5, Gemarkung Unterbleichen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lauseler Grund“ im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB. Vorgesehen ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage und einer Büroeinheit.

Für die Errichtung beantragt der Antragsteller folgende Befreiungen des Bebauungsplans:

„Gestaltung der Gebäude“

Nr. 5.1 des Bebauungsplans „Es sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 25° - 45° zulässig. Dabei sind Dachziegel in naturroten Farbtönen zu verwenden.

Beantragte Befreiung:

Wir haben mit 2 Doppelgaragen, welche übereinander gebaut und positioniert sind geplant. Es sind insgesamt vier PKW-Garagenstellplätze. Damit die Garagen optisch und architektonisch in das Gesamtbild der Gemeinde passen, möchten wir von einem zu wuchtigen wirkenden Satteldach absehen und ein Flachdach bauen. Das Flachdach soll evtl. begrünt werden. Im Umfeld sind bereits Garagen mit Flachdächern.

Ebenso beantragen wir die Befreiung von Dachneigung für die Gauben. Diese sollen keine Dachneigung erhalten.

Gem. Bebauungsplan, 2. Änderung soll die Eindeckung mit naturroten Ziegeln erfolgen. Im Gebiet des zuständigen Bebauungsplanes befinden sich Wohngebäude, die mit dunklen Farbtönen (braun oder anthrazit) eingedeckt sind. Wir beantragen die Befreiung von naturroten Farbton.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Gemeinde stimmt einem Flachdach auf der Garage zu, ebenso wird der Befreiung der Dachneigung für die Gauben und Eindeckung in naturroten Dachziegeln zugestimmt.

Nr. 5.1.12 des Bebauungsplans „Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von max. 0,75m zulässig“

Beantragte Befreiung:

Gemäß Bebauungsplan gilt eine Kniestockhöhe von 0,75m, gemessen von der Oberkante Rohfußboden bis zum Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit Oberkante Sparren. Um Wohnraum zu schaffen, beantragen wir eine Erhöhung der Kniestockhöhe um 50cm, also insgesamt 1,25 m.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung der Kniestockhöhe von 0,75 m auf 1,25 m wird zugestimmt.

Nr. 5.1.14 des Bebauungsplans „Dachgauben sind als max. 1.50m breite Einzelgauben zulässig“

Beantragte Befreiung:

Es sind Dachgauben als maximal 1,50 m breite Einzelgauben zulässig. Die Gesamtlänge aller Gauben darf 1/4 der Trauflänge nicht überschreiten.

Um das Dachgeschoss attraktiv und flexibel zu nutzen und um möglichst komfortablen Wohnraum zu schaffen, beantragen wir eine Befreiung der Dachgaubengrößen

(Flexibilisierung - siehe oben).

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung der Dachgaubengröße wird zugestimmt.

Nr. 5.3 des Bebauungsplans „Baugrenzen“

Beantragte Befreiung:

Mit dem Wohnhaus überschreiten wir geringfügig an der nordöstlichen Ecke die Baugrenze.

Mit der Garage überschreiten wir ebenso an der nordöstlichen Ecke die Baugrenze.

Es fällt der Hang gegen Osten und dadurch können wir unser Gebäude tiefer platzieren.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung der Überschreitung der Baugrenze nordöstlich mit Wohnhaus und Garage, wie im vorliegenden Plan, wird zugestimmt.

Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterwohnung, Gartenweg Fl.Nr. 116, Gemarkung Unterbleichen

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art. 6, 7 Abs. 2 Landeswahlgesetz, §§ 5, 6 Landeswahlordnung, § 90a Landeswahlordnung) für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Der Gemeinderat bestellt die/den Wahlvorstand für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 (siehe Datenblatt). Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der/des Wahlvorstände/s anschreiben.

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach für Streusalzkauf

Die Gemeinden Breitenthal, Deisenhausen, Ebershausen und Wiesenbach haben die Firma Jeckle Bagger und Dienstleistungen GmbH, Unterbleichen, mit der Durchführung des Winterdienstes in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet beauftragt.

Für eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes wird das Streusalz für die Lagerstandorte Nattenhausen, Unterbleichen und Ebershausen von der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach gekauft. Die Firma Jeckle Bagger und Dienstleistungen GmbH entnimmt das vorhandene Salz aus den Lagerstandorten nach Bedarf und Verfügbarkeit und gibt die verwendete Salzmenge je Gemeinde auf dem Tagesbericht an.

Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) stellt den beteiligten Gemeinden den jeweiligen Kostenanteil jährlich in Rechnung.

Durch die Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz ist für die Beschaffung und Berechnung des Streusalzes durch die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach der Abschluss einer Zweckvereinbarung sinnvoll.

Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) bzgl. des Kauf von Streusalz zu.

Durchfahrtsbeschränkung Oberegger Stausee

Die Gemeinde Wiesenbach überlegt sich eine Durchfahrtsbeschränkung der Straße am Oberegger Stausee. Am Wirkungsvollsten wäre natürlich wenn auch die Gemeinde Deisenhausen ihren Weg auf „Anlieger frei“ beschränkt.

Die Gemeinde Deisenhausen beschränkt die Zufahrtsstraße zum Oberegger Stausee nicht mit „Anlieger frei“.

Umrüstung Sirenen im Gemeindegebiet

Die analoge Alarmierung der Sirenen wird 2024 abgeschaltet. Die Umrüstung auf die digitale Alarmierung kostet ca. 4.000 EUR netto, was mit bis zu 2.800 EUR gefördert werden kann.

Die Überlegung der Gemeinderäte, ob nicht in diesem Zug direkt neue Sirenen angeschafft werden sollen. Vorteil: Die neue Sirene hätte einen Akku, der den Betrieb im Falle eines Stromausfalls aufrechterhält und bietet zudem die Möglichkeit für Durchsagen. Die Kosten dafür betragen ca. 15.000 EUR.

Ebenfalls soll für die Sirene in Deisenhausen ein neuer Standort gesucht werden.

Die Gemeinde Deisenhausen treibt die Anschaffung von digitalen Lautsprechersirenen voran.