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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 18/2023
Wiesenbach
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Wiesenbach



Bekanntmachung der Veröffentlichung / öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“, Gemarkung Oberegg, Gemeinde Wiesenbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat am 2. Februar 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 9.000 m².

Das Plangebiet wird im Norden durch angrenzende Wohnnutzungen, im Westen durch Wohnnutzungen und landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt, im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Osten durch die Ortsstraße sowie daran angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 126/1 sowie das Grundstück mit einer Teilfläche der Fl.-Nr. 185, jeweils Gemarkung Oberegg. Die Planung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet in der Gemeinde Wiesenbach.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat in der Sitzung vom 3. August 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“ in der Fassung vom 3. August 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen), Teil C (Begründung mit Anlage 1 bis 3) und Teil D (Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“ in der Fassung vom 3. August 2023, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach,

von Montag, den 18. September 2023 bis einschließlich Sonntag, den 22. Oktober 2023,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Montag

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus und wird im Internet unter https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wiesenbach den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, info@vg-krumbach.de zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wiesenbach, 8. September 2023
Gilbert Edelmann, Erster Bürgermeister