Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Kapellenstraße 12, Gemarkung Hairenbuch
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Kapellenstraße 12, Gemarkung Waltenhausen
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB.
Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Verschiedenes
| • | Für die Befestigung der Wege im Friedhof haben 2 von 3 Firmen Angebote abgegeben. Nach Eingang des ausstehenden Angebots werden die Möglichkeiten geprüft und verglichen. |
| • | Mehrere Anlieger in Weiler und Waltenhausen werden aufgefordert ihre Hecken und Sträucher wegen Sichtbehinderung zu schneiden. |
| • | Die Feldwege, die nach dem Starkregen herzurichten sind werden von GR Rampp geprüft. |