Titel Logo
Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 19/2024
Breitenthal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09. September 2024

4. Änderung des Flächennutzungsplans ("Kirchenweg Süd": Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ‚Kirchenweg Süd‘ zu ändern.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von 19.02.2024 bis 20.03.2024 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat daraufhin in der Fassung vom 17.06.2024, zusammen mit Begründung inkl. Umweltbericht und einer Prüfung alternativer Standorte in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 08.08.2024 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Unterlagen konnten ebenfalls auf der Homepage der VG Krumbach (https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) heruntergeladen werden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nun gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

A)

21 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen bzw. Bedenken zur Planung oder erklärten das Einverständnis mit der Planung.

B)

Über die Anregungen von 5 Behörden und Träger öffentlicher Belange ist Beschluss zu fassen.

C)

Von Seiten der Bürger wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht:

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

  • Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung – bestehend aus Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht und Prüfung alternativer Standorte – wird entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse überarbeitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

1.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der Fassung vom 09.09.2024 wird festgestellt. Die Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 09.09.2024 wird gebilligt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 16 "Kirchenweg Süd": Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchenweg Süd“ beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von 19.02.2024 bis 20.03.2024 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Der Entwurf des Bebauungsplans hat daraufhin in der Fassung vom 17.06.2024, zusammen mit Begründung inkl. Umweltbericht, einer saP-Relevanzprüfung, einer Immissionsprognose (Geruch), in einer schalltechnischen Untersuchung, einem geotechnischen Bericht und einem Bodenmanagementkonzept in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 08.08.2024 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Unterlagen konnten ebenfalls auf der Homepage der VG Krumbach (https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) heruntergeladen werden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nun gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

A)

17 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten keine Anregungen bzw. Bedenken zur Planung oder erklärten das Einverständnis mit der Planung.

B)

Über die Anregungen von 7 Behörden und Träger öffentlicher Belange ist Beschluss zu fassen.

C)

Von Seiten der Bürger wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

  • Der Entwurf des Bebauungsplans – bestehend aus Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht, einer saP-Relevanzprüfung, einer Immissionsprognose (Geruch), einer schalltechnischen Untersuchung, einem geotechnischen Bericht und einem Bodenmanagementkonzept – wird entsprechend der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse überarbeitet.

Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Kirchenweg Süd“ nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§ 3, 4 BauGB.

Der Gemeinderat beschießt, unter Berücksichtigung der in der Abwägung gefassten Beschlüsse, nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 16 „Kirchenweg Süd“, in der Fassung vom 09.09.2024 als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 09.09.2024 wird gebilligt.

Windkraftanlagen - Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Bereits im Februar 2024 hat der Gemeinderat die untenstehende Fläche „Schloßbauerfeld“ für Windkraftanlagen abgelehnt, da die Entfernung zum Wohngebiet nur 750 Meter beträgt.

Nun ist diese Fläche nach wie vor im Plan des Regionalverbandes Donau-Iller enthalten.

Auch die Gemeinde Deisenhausen und die Stadt Krumbach sind tangiert und halten diese Fläche nicht für geeignet.

Der Gemeinderat hat beschlossen nochmals eine Stellungnahme abzugeben. Die Vorrangfläche für Windkraftanlagen „Schloßbauerfeld“ wird abgelehnt, da die Bebauung nur 750 Meter entfernt ist.

Errichtung eines Treppenhauses zur neuen barrierefreien Wohnraumerschließung im DG mit Wohnraumerweiterung und Einbau von 2 Schleppgauben

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Vorgesehen ist die Errichtung eines Treppenhauses zur neuen barrierefreien Wohnraumerschließung im DG mit Wohnraumerweiterung und Einbau von 2 Schleppgauben an das bestehende Wohnhaus. Abweichend von den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung sollen der Anbau des Treppenhauses mit einem Flachdach und die Schleppgauben mit einem Kupferblechdach errichtet werden. Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung notwendig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anbau inkl. Carport an ein Zweifamilienhaus, Am Froschacker 2, Gemarkung Breitenthal

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag nicht erteilt. Mittels beiliegender Begründung und 3-D-Ansichten bittet der Antragsteller nochmals um Entscheidung, ob nunmehr dem Vorhaben zugestimmt werden kann. Folgende Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung sind notwendig:

-

Anbau Holzverschalung mit Foliendach und Carport mit Trapezblech (gem. § 2 Abs. 3 sind Anbauten, Nebengebäude und Garagen in Gestaltung, Art und Farbe der Materialien und Farbwahl dem Hauptgebäude anzupassen). Vorhanden weiße Fassade mit Dacheindeckung mit roten bis rotbraunen Dachziegeln

-

Anbau mit Flachdach, Carport mit Pultdach (Pultdach generell ausgeschlossen, Mindestdachneigung 20° wird nicht eingehalten

Der Gemeinderat wird die ursprüngliche Fassung (ohne Ortgang) des Anbaus genehmigen und den Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung zustimmen, und zwar Anbau Holzverschalung mit Foliendach und Carport mit Trapezblech (gem. § 2 Abs. 3 sind Anbauten, Nebengebäude und Garagen in Gestaltung, Art und Farbe der Materialien und Farbwahl dem Hauptgebäude anzupassen). Vorhanden weiße Fassade mit Dacheindeckung mit roten bis rotbraunen Dachziegeln sowie Anbau mit Flachdach, Carport mit Pultdach (Pultdach generell ausgeschlossen, Mindestdachneigung 20° wird nicht eingehalten.

Errichtung eines Gebäudes zur Lagerung von Surfbrettern, Segeln und SUPs samt behinderten gerechten Toilette und Werkstatt mit einer Außendusche, Oberrieder Weiherstraße 1b, Gemarkung Breitenthal

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Günztal – 1. Änderung“. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudes zur Lagerung von Surfbrettern, Segeln und SUPs samt behinderten gerechter Toilette und Werkstatt mit Außendusche.

Grundsätzlich ist das Vorhaben nach Art. 57 BayB0verfahrensfrei. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist jedoch eine Befreiung von der Dachform und der Dachneigung notwendig:

Zulässig: Satteldach mit Dachneigung von 38 – 45 Grad

Vorgesehen: Pultdach mit Dachneigung von 7 Grad

Weiterhin wird die festgesetzt Baugrenze geringfügig überschritten.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Einhaltung des Bebauungsplanes.

Sachstand nach Hochwasser am Oberrieder Weiher

Nach dem Juni-Hochwasser hat die neu gegründete Arbeitsgruppe Günz-Hochwassermanagement zweimal getagt. Ziel ist es, Konzepte für künftige Hochwasserereignisse zu erarbeiten. Es muss aber jedem bewusst sein, dass ein absoluter Schutz nicht hergestellt werden kann.

Nach einem Schreiben des Landratsamtes Unterallgäu hat das WWA Kempten in Abstimmung mit dem WWA Donauwörth dahingehend Stellung bezogen, dass beide Dämme wieder hergestellt werden sollen.

Herr Landrat Dr. Hans Reichhart und BM Wohlhöfler werden mit dem WWA weitere Gespräche führen.

Dauerhafte Fußgängerampel an der ST 2018 in Nattenhausen

Nach einer Verkehrszählung und einem Ortstermin mit der Unfallkommission wird zum Schulbeginn im September bis Jahresende 2024 eine vorübergehende Ampel installiert und ab Frühjahr 2025 eine dauerhafte Ampel. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Entscheidungsträgern (Staatliches Bauamt, Landratsamt, Polizei).

Sonstiges - Informationen

Wasser- und Kanalbaumaßnahme Neue Straße West Breitenthal

Die vorgesehenen Arbeiten werden ab Mitte Oktober 2024 ausgeführt. Dauer der Arbeiten etwa 4 Wochen. Dazu ist eine zeitweise Sperrung und Umleitung der ST 2018 erforderlich.

Neuer Standort für Strom-Holzmast bei Unterdorfer Straße 13 Nattenhausen

Aufgrund eines Gebäudeabrisses in der Unterdorfer Straße muss die Stromversorgung über einen Holzmast erfolgen, der auf der gemeindlichen Grünfläche gegenüber dem Vereinsheim (Unterdorfer Straße 13) aufgestellt wird.

Großbrand einer landwirtschaftlichen Halle in Breitenthal

BM Wohlhöfler bedankt sich bei allen Einsatzkräften der umliegenden Feuerwehren, dem Kreisbrandrat sowie dem Kreisbrandinspektor und dem Kreisbrandmeister sowie dem BRK und der Polizei für die koordinierte Unterstützung.

Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, an der Löschwassergrube in Oberried einen eigenen Anschluss für Güllefässer anzubringen.

Aus dem nichtöffentlichen Teil

Beschaffung Ausrüstungsgegenstände für beide Feuerwehren

Um unsere Wehren noch besser für Hochwasserereignisse auszurüsten, werden nach Eingang von verschiedenen Angeboten folgende Ausrüstungsgegenstände beschafft: Stromerzeuger, Tauchpumpe, Nasssauger, 2 Schmutzwasserpumpen

Beschaffung von Wildwarnreflektoren

Für die Gemeindeverbindungsstraße Nattenhausen – Seifertshofen werden Wildwarnreflektoren beschafft, die von der Jägerschaft an die Straßenbegrenzungspfosten angebracht werden.