Abbruch des an der nördlichen Grundstücksgrenze bestehenden Nebengebäudes sowie Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 49/0, Gemarkung Weiler
Das Bauvorhaben liegt planungsrechtlich im Übergang vom Innenbereich in den Außenbereich. Es wurde hierzu im Februar eine Bauvoranfrage beim Landratsamt gestellt. Daraufhin teilte das Landratsamt dem Antragsteller mit, dass die geplante Bebauung an dem geplanten Standort so nicht akzeptiert werden kann. Allerdings erscheine innerhalb des zu bebauenden Grundstücksbereichs eine Genehmigung des geplanten Vorhabens denkbar, sofern einige Änderungen vorgenommen werden. Augenscheinlich wurden diese Änderungen im eingereichten Bauantrag berücksichtigt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Verschiedenes
| • | Ortsverbindungsstraße Weiler/Loppenhausen: Nach erfolgter Schürfung und Belastungsprobe wurde der Zustand der Straße für sehr schlecht befunden. Ein Geologisches Gutachten ist nun notwendig, Angebote sollen unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit eingeholt werden. |
| • | Der Öffentliche Bücherschrank ist nun von der Künstlergruppe „Kellerasseln“ fertig bemalt. Als Standort wird nun der Platz vor dem Pfarrhof favorisiert. |
| • | GR Rampp informiert über die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Straßenhobels für die Gemeinde. Bei einer Vorführung soll das Gerät von den Gemeinderäten beurteilt werden. |